Verhinderungspflege ab 2027: Ist eine Nutzung des Überbrückungsbudgets möglich?
Meine Frau, Jahrgang 1995, hat Pflegegrad 5 und ME/CFS, für das derzeit im Wesentlichen nur symptomatisch behandelt werden kann. Ich übernehme als Ehemann die häusliche Pflege – und ehrlich gesagt weiß ich angesichts des geplanten Wegfalls der eigenständigen Verhinderungspflege nicht, wie ich diese Versorgung ab 2027 noch auffangen soll; eine stationäre Unterbringung ist für sie gerade wegen ihrer ausgeprägten Reizempfindlichkeit durch Lärm und Licht keine gleichwertige Alternative. Wäre es Ihnen möglich, sich im parlamentarischen Verfahren dafür einzusetzen, dass das bereits vorgesehene Überbrückungsbudget von 2.285 € auch für privat organisierte Ersatzpflege genutzt werden kann, damit diese nicht das laufende Entlastungsbudget aufzehrt?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Nach dem Kabinettsentwurf kann das Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro nicht für privat organisierte Ersatzpflege eingesetzt werden. Vorgesehen sind daraus Kurzzeitpflege sowie ab 2028 Leistungen eines ambulanten Pflege Notdienstes. Auch bei einer planbaren Abwesenheit der Pflegeperson kann das Budget nur genutzt werden, wenn Kurzzeitpflege erforderlich ist.
Genau diesen Punkt sieht unsere zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete sehr kritisch. Für sie muss eine verlässliche und flexibel organisierte Ersatzpflege auch künftig möglich sein, gerade wenn Familien die Betreuung selbst organisieren. Sie wird sich deshalb im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass hier nachgebessert und die Verhinderungspflege wieder deutlich gestärkt wird.
Gerne unterstütze ich dieses Anliegen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Beste Grüße
Stefan Zierke
