Warum sagen Sie, der IFR fordere keinen eigenen Beauftragten, obwohl Drs. 8/6606 einen eigenständigen Behindertenbeauftragten nennt? Wurde das bestehende Modell jemals unabhängig evaluiert?

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Frage von Christel K. •

Warum sagen Sie, der IFR fordere keinen eigenen Beauftragten, obwohl Drs. 8/6606 einen eigenständigen Behindertenbeauftragten nennt? Wurde das bestehende Modell jemals unabhängig evaluiert?

In einer Antwort vom 13.09.2026 erklärt Ministerin Drese, der Inklusionsförderrat (IFR) fordere „nach meinem Dafürhalten keinen eigenen Beauftragten“. Die Landtagsdrucksache 8/6606 dokumentiert die Position des IFR jedoch anders. Danach habe der IFR vorgeschlagen, „einen eigenständigen Behindertenbeauftragten einzusetzen“. Weiter heißt es, die Funktion des Bürgerbeauftragten „ersetze aber keinen eigenen Behindertenbeauftragten“. Im Verlauf der Anhörung wird zudem festgehalten, es sei „wichtig, einen eigenen Behindertenbeauftragten zu schaffen“. Damit stellt sich die Frage, wie die Aussage der Ministerin mit der amtlichen Dokumentation vereinbar ist. Zugleich ist von Bedeutung, ob das bestehende Modell in Mecklenburg-Vorpommern, bei dem die entsprechenden Aufgaben beim Bürgerbeauftragten angesiedelt sind, jemals unabhängig auf seine Wirksamkeit geprüft wurde und welche Ergebnisse eine solche Evaluation gegebenenfalls erbracht hat.

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