Werden Sie, ihre Fraktion im Bundestag und die Bundesregierung sich dafür einsetzen eine weitreichendere Regelung als von EU Richtlinie 2023/2225 ausgehend zu implementieren ("Recht auf Vergessen")?
Sehr geehrter Herr Bilger,
die EU Richtlinie 2023/2225 fordert u.a. eine Nicht-Diskriminierung von Krebsüberlebenden bei Krediten bis 100.000€. Hierbei wird gefordert, dass ein Zeitraum >15 Jahre nicht mehr zur Diskriminierung und veränderten Konditionen oder Ablehnungen führen darf.
Andere europäische Länder gehen hier viel weiter - Beispiel: unser Nachbarland Frankreich unterbindet medizinische Abfragen aller Art für Ereignisse die länger als 5 Jahre her sind. Auch und vor allem für den essentiellen Bereich von Versicherungen (Privatkranken, Berufsunfähigkeit, Leben), Verbeamtungen, Adoptionen etc.
Warum geht Deutschland nicht auch diesen Weg und schafft für (gerade einmal) ca. 40 000 Menschen in Deutschland keine Perspektive nur weil diese im Kindes-, Jugend- oder jungen Erwachsenenalter erkrankt sind?
Sehr geehrter Herr B.,
ich kann gut nachvollziehen, dass es für viele Betroffene schwer verständlich ist, warum eine überstandene Krebserkrankung auch viele Jahre später noch Auswirkungen auf so grundlegende Lebensbereiche wie Kredite, Versicherungen oder berufliche Perspektiven haben kann. Gerade wenn die Erkrankung im Kindes-, Jugend- oder jungen Erwachsenenalter lag, ist es nur folgerichtig zu erwarten, dass daraus im späteren Leben keine dauerhaften Nachteile mehr entstehen.
Die von Ihnen angesprochene EU-Richtlinie (EU) 2023/2225 setzt allerdings einen vergleichsweise engen Rahmen. Sie betrifft im Wesentlichen den Bereich der Verbraucherkredite und stellt sicher, dass frühere Krebserkrankungen nach spätestens 15 Jahren bei kreditbezogenen Versicherungen nicht mehr zum Nachteil berücksichtigt werden dürfen. Andere Bereiche wie private Kranken-, Berufsunfähigkeit- oder Lebensversicherungen sind davon bislang nicht erfasst.
Die Bundesregierung hat sich bei der Umsetzung im Jahr 2025 bewusst für eine zügige und rechtssichere Umsetzung dieser europäischen Vorgaben entschieden. Gleichzeitig war von Anfang an klar, dass damit die weitergehende Frage eines umfassenderen „Rechts auf Vergessenwerden“ nicht abschließend beantwortet ist. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD ergänzend einen Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/1851) beschlossen. Darin wird bemängelt, dass ehemals an Krebs erkrankte Menschen trotz medizinischen Fortschritts weiterhin benachteiligt werden können und dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Versicherungswirtschaft hierfür keine ausreichende Lösung darstellen.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung beauftragt, weitergehende gesetzliche Regelungen zu prüfen und zu entwickeln. Ziel ist es, eine medizinisch fundierte Lösung zu schaffen, nach der Betroffene nach Ablauf klar definierter Fristen nicht mehr verpflichtet sind, eine überwundene Erkrankung etwa bei Versicherungs- oder Kreditverträgen offenzulegen. Dabei sollen ausdrücklich auch die Erfahrungen anderer europäischer Staaten wie Frankreich berücksichtigt werden.
Das Thema ist also politisch klar adressiert und wir arbeiten daran, eine tragfähige und faire Lösung zu entwickeln, die sowohl den medizinischen Fortschritt als auch berechtigte Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB
