Herr Krach, Sie haben die Vergesellschaftung vor der Wahl ausgeschlossen. Warum brechen Sie Ihr Versprechen? Werden Sie persönlich für das Gesetz stimmen – und wer haftet, wenn die Kosten explodieren?
Sehr geehrte Frau M.,
im Wahlkampf habe ich mich in der Tat gegen die Vergesellschaftung ausgesprochen.
Was Linke, Grüne und SPD am 17. Oktober vereinbart haben, ist enger gefasst als der Volksentscheid von 2021. Die Anwendung gilt bei privaten Unternehmen ab 10.000 Wohnungen; der Volksentscheid sah 3.000 vor. Es gilt ein Selbstbehalt von 10.000 Wohnungen. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure sind ausgenommen, ebenso Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 errichtet worden sind oder errichtet werden. Die Entschädigungssumme ist bei 16 Milliarden Euro gedeckelt, unter der Maßgabe, dass die fiskalische Tragfähigkeit gewährleistet wird.
Zur Kostenfrage: Eine Entschädigung würde das Land Berlin tragen. Deshalb enthält die Vereinbarung beides, die Obergrenze und die Bedingung der fiskalischen Tragfähigkeit, und deshalb steht das Finanzierungskonzept vor dem Gesetz und nicht danach.
