Arbeitnehmer-Status auch für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten?

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Frage von Markus A. •

Arbeitnehmer-Status auch für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten?

Sehr geehrter Herr Brandner!
Ich wüsste gerne sowohl Ihre persönliche Meinung als auch die Haltung Ihrer Partei zum Thema "Menschen mit Behinderungen in Werkstätten als Arbeitnehmer anerkennen!"
Wissen Sie dass Behinderte in Werkstätten von Gesetzes wegen KEINE Arbeitnehmer sind? Dass sie damit keine Selbstvertretungsrechte wie Streikrecht haben? Ebenso erhalten sie keinen Mindestlohn.
Sind diese Dinge der AfD bekannt? Was sagen Sie dazu?

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Antwort von
AfD

Danke für Ihre Frage. Als AfD setzen wir uns für eine deutlich bessere Entlohnung der Mitarbeiter in Behindertenwerkstätten ein. Ich empfehle zB folgenden Beitrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-911054

Die Arbeitnehmereigenschaft als solche ist dabei aus unserer Sicht nicht der wesentliche Punkt. 

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