Rückzahlung von Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeldern bei hohen Unternehmensgewinnen?

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Frage von Melanie B. •

Rückzahlung von Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeldern bei hohen Unternehmensgewinnen?

Sehr geehrter Herr Brandner,

sind Sie für eine Rückzahlung von Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld durch die Unternehmen, die dann in dem entsprechenden Jahr hohe Unternehmensgewinne gemacht haben?

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Sehr geehrte Frau B.

meiner Ansicht nach dürfen Unternehmen sich nicht mit Hilfe von staatlichen Mitteln gesund stoßen. Die Steuergelder, die völlig zurecht notleidenden Unternehmen zugekommen sind, müssen verantwortungsvoll verwendet werden. 

Beste Grüße

Stephan Brandner 

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