Antwort 17.12.2020 von Stephan Hösl FREIE WÄHLER
(...) Nach § 28a Absatz 1 Nummer 2 dürfen die Staatsregierungen beispielsweise den Ausgang beschränken oder nach Nummer 11 das Reisen beschränken oder untersagen (...)
(...) Nach § 28a Absatz 1 Nummer 2 dürfen die Staatsregierungen beispielsweise den Ausgang beschränken oder nach Nummer 11 das Reisen beschränken oder untersagen (...)
(...) Hochschulen können Präsenzvorlesungen durchführen. Viele entscheiden sich zu einer Kombination aus Präsenzphasen und Onlineangeboten. (...)
(...) gar unmöglich gemacht. Damit soll die Versicherten-/Solidargemeinschaft geschützt werden. Versicherte, die einen großen Teil ihres Lebens keine Beiträge in die Gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt haben, sollen im Alter auch nicht den vollumfänglichen Versicherungsschutz genießen können, wenn die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung relativ günstig sind. (...)