Warum gibt es von Ihnen (noch) kein öffentliches Statement, das sich unterstützend hinter die Richter*innen des Berliner Verwaltungsgerichts stellt, die gerade bedroht und diffamiert werden?
Ich erwarte von dem Bundestagsabgeordneten, der mich vertritt, dass er die Gewaltenteilung nicht nur respektiert, sondern sich aktiv dafür einsetzt, dass Richterinnen und Richter ihre unabhängige Arbeit machen können ohne Angst haben zu müssen.
Weitere Fragen an Stephan Pilsinger
Ob ich dem Gesetzentwurf in der endgültigen Fassung zustimme, hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab. In seiner jetzigen Form ist er aus meiner Sicht eine Beratungsgrundlage, bei der Verbesserungen sorgfältig geprüft werden müssen.
Als Gesundheitspolitiker und Arzt teile ich Ihre Einschätzung und Forderung
Ihre Frage ist systemisch gesehen folgerichtig. Wenn man die homöopathische und die anthroposophische Medizin aus dem Katalog der freiwilligen Satzungsleistungen streichen will, müsste man auch an die phytotherapeutischen Leistungen ran. Was für mich persönlich aber nicht bedeutet, dass ich die Phytotherapie für nutzlos halte, im Gegenteil. Als nebenberuflich weiterhin praktizierender Allgemeinarzt beobachte ich, dass Methoden der Phytotherapie durchaus bei Patienten anschlagen.
Ich bin gegen ein solches generelles Tempolimit.
