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Stimmen Sie der IFG-Reform zu, die das Jedermannsrecht durch Begründungspflicht, Beschränkung und Gebührenerhöhungen faktisch abschafft?

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Stephan Pilsinger
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Frage von Alexandra M. •

Stimmen Sie der IFG-Reform zu, die das Jedermannsrecht durch Begründungspflicht, Beschränkung und Gebührenerhöhungen faktisch abschafft?

Sehr geehrter Herr Pilsinger,

ich halte die geplante Reform des IFG für beunruhigend. In einer Demokratie ist die Teilhabe der Zivilgesellschaft unentbehrlich. Wir Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, das Handeln unserer Vertreter nachzuvollziehen.

Sie haben das Vertrauen unseres Wahlkreises erhalten, uns im Bundestag zu vertreten. Zu diesem Mandat gehört für mich auch, den Wählern Transparenz zu gewähren — nicht den Zugang zu Informationen zu erschweren.

Dass IFG-Anfragen Ressourcen kosten, ist kein Argument gegen sie. Wer dem Staat Steuern zahlt und ihm ein Mandat anvertraut, hat ein Recht auf Kontrolle. Transparenz ist die Grundlage staatlichen Handelns, und ihre Kosten sind der Preis für bürgerschaftliche Teilhabe—geringer als der Schaden, der entsteht, wenn staatliches Handeln nicht mehr überprüfbar ist.

Auch über hundert Organisationen und Journalistenverbände warnen: Diese Reform schwächt die öffentliche Kontrolle und macht aus einem Grundrecht ein Privileg. MfG Fr. M

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Frau M.,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben. Gerne möchte ich hierzu kurz Stellung beziehen.

Aus Sicht der CSU im Bundestag ist das Informationsfreiheitsgesetz eine wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates, die dem Grundsatz eines transparenten Staates Rechnung trägt. Transparenz schafft im demokratischen Gemeinwesen Legitimation für staatliches Handeln und ist sowohl Bedingung als auch Faktor demokratischer Legitimation. Dementsprechend kommt dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freien Informationszugang im Hinblick auf den öffentlichen Sektor eine wichtige Bedeutung zu.

Transparenz ist aber kein Selbstzweck und sie gilt auch nicht unbegrenzt, da es durchaus berechtigte Interessen des Staates (bspw. der Schutz von Geheimnissen oder Schutz der Funktionsfähigkeit des Staates) gibt, die Ausnahmen vom Transparenzgrundsatz erfordern können. Etwaige gesetzgeberische Anpassungen des Informationsfreiheitsgesetz, die derzeit diskutiert werden, müssen sich daher innerhalb dieser Rahmenbedingungen bewegen und die unterschiedlichen Interessen in einen schonenden Ausgleich bringen. 

Kurzum: Wir als CSU im Bundestag werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang ausreichend Rechnung getragen wird.

 

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