Wieso sollen Zero-Getränke und Haferdrinks höher besteuert werden als Bier?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pilsinger,
nach aktuellen Entwürfen sollen nicht nur zuckerhaltige Produkte, sondern unter anderem auch Zero-Getränke, alkoholfreies Bier und Haferdrinks mit einer Abgabe von mindestens 26 Cent pro Liter besteuert werden - und damit fast dreimal so hoch wie alkoholhaltiges Bier (ca. 9 Cent pro Liter).
Welche gesundheits- und finanzpolitische Logik rechtfertigt aus Ihrer Sicht eine höhere Sonderabgabe auf zuckerfreie Getränke und Hafermilch im Vergleich zu alkoholhaltigem Bier?
Mit freundlichen Grüßen
F. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Einschätzung teile ich bzw. hätte ich geteilt, wenn das denn so hätte kommen sollen: Zuckerfreie Getränke mit einer "Zuckersteuer" zu belegen, entbehrt jeglicher, insbesondere gesundheitspolitischer Logik.
Wie den Medien zu entnehmen ist, hat Bundesfinanzminister Klingbeil diese Idee höchstpersönlich schon wieder einkassiert. Offenbar war im Bundesfinanzministerium ein interner Arbeitsentwurf durchgestochen worden, der diesen Vorschlag enthielt.
Auch wenn ich mich als Gesundheitspolitiker grundsätzlich für eine Verhaltenssteuerung über eine Zuckersteuer ausspreche, so darf ein solches Instrument kein Instrument werden, um den Staatssäckel noch irgendwie zu füllen. Vielmehr muss hier (und auch bei der geplanten Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer) eine Zweckbindung garantiert sein, dass die Mehreinnahmen nicht in den allgemeinen Bundeshaushalt, sondern in Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und der Prävention fließen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Pilsinger
