Über das Gesetz zur Notfallreform wird nun am 20. November 2026 abschließend im Bundesrat beraten. Wir werden die Umsetzung genau beobachten, um sicherzustellen, dass die schrittweise Erweiterung der Altersgrenzen beim Mammographie-Screening finanziell sauber hinterlegt bleibt und die Screening-Zentren handlungsfähig bleiben.
Nun zu Ihrer konkreten Frage: Gerade als praktizierender Hausarzt ist es mir ein Anliegen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestrickt sind, dass sie in der Realität der Pflege auch funktionieren.
Ein Unterschied von rund 40 Cent innerhalb kurzer Zeit ist allerdings erheblich und aus Verbrauchersicht kaum nachvollziehbar. Die beschlossene Entlastung über die Energiesteuer beträgt 17 Cent brutto pro Liter.
