Frage an Stephan Stracke bezüglich Recht

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Stephan Stracke
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Frage von Hans M. •

Frage an Stephan Stracke von Hans M. bezüglich Recht

Guten Tag,

durch die Recherchen von Sueddeutscher Zeitung, WDR und NDR sind Informationen an die Öffentlichkeit geraten, die den Eindruck erwecken, die Bundesregierung habe im Bezug auf das angestrebte "No-Spy"-Abkommen die Unwahrheit gesagt.
Sollte dies zutreffen, wie werden Sie sich in dieser Situation verhalten? Sprechen Sie dann auch nicht mehr von "Täuschen" sondern von "Lügen"?

Gruß

H. Müller

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CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Mai 2015. Die von Ihnen angesprochenen Recherchen beruhen auf Unterlagen, die das Bundeskanzleramt dem 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages („NSA“) zur Verfügung gestellt hat. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Veröffentlichungen, die auf vertraulichen Informationen beruhen, nicht beurteilen kann und werde.

Der Deutsche Bundestag hat den 1. Untersuchungsausschuss („NSA“) zu dem Zweck eingesetzt, um das Ausmaß und die Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland aufzuklären. Es bleibt zunächst abzuwarten, zu welchen Erkenntnissen der Untersuchungsausschuss kommen wird.

Im Rahmen dieser parlamentarischen Aufklärungsarbeit war vergangene Woche der Präsident des Bundesnachrichtendienstes Gerhard Schindler als Zeuge geladen. Herr Schindler hat dabei auch zur Frage des No-Spy-Abkommens Stellung genommen. Eine solche Vereinbarung wäre ihm bei einem Besuch in Washington vom Chef der National Security Agency angeboten worden (Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/379270 ).

Der Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes Klaus-Dieter Fritsche hat sich zum Thema No-Spy-Abkommen gegenüber dem Deutschen Bundestag ebenfalls wie folgt geäußert: „Die Bundesregierung und die US-Regierung führten im Herbst 2013 Verhandlungen über einen für beide Seiten zustimmungsfähigen Text im Sinne eines sogenannten No-Spy-Abkommens. Die grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft der Regierung der USA zu solchen Verhandlungen war der Bundesregierung zuvor in diversen Gesprächen und Kontakten zwischen Vertretern der jeweiligen Regierungen und deren Nachrichtendiensten erkennbar geworden.“ (Quelle: Bundestag Plenarprotokoll 18/105 vom 20.05.2015, Seite 10028).

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand habe ich keinen Anlass, an den Aussagen der Bundesregierung zu zweifeln.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

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