Frage an Stephan Stracke

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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Gudrun W. •

Frage an Stephan Stracke von Gudrun W.

Sehr geehrter Herr Stracke,

soeben habe ich erfahren, daß Sie gegen den Gesetzentwurf zum Fracking-Verbot gestimmt haben. Mich interessieren die Beweggründe die Sie zum "Nein" veranlaßt haben sehr. Ist der Gesetzentwurf lückenhaft oder sind Sie generell ein Befürworter von Fracking? Können Sie sich Fracking in Bayern (oder im Ostallgäu) vorstellen, wenn es technisch möglich wäre? Was sind für Sie Ausschlußgründe für Fracking?
Ich sehe Ihrer Antwort interessiert entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Worm

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CSU

Sehr geehrte Frau Worm,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sehr gerne nutze ich diese Gelegenheit und beantworte Ihre Fragen zum Thema Fracking.

Auch wenn ich es auf dieser Plattform bereits geschrieben habe, möchte ich noch einmal hervorheben, dass es mir in der Diskussion um die Fracking-Technologie nicht darum geht, Fracking zu ermöglichen. Ganz im Gegenteil: Mir ist an einer deutlichen Verschärfung der rechtlichen Grundlagen gelegen, bei der der Gesundheits-, Umwelt- und Trinkwasserschutz im Vordergrund stehen muss. Bislang sind nämlich sowohl das konventionelle Fracking aus Sandstein als auch das unkonventionelle Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein in Deutschland grundsätzlich zulässig. Aus diesem Grund halte ich es für sehr wichtig, dass die von der Bundesregierung vorlegelegten Gesetzentwürfe einer massiven Verschärfung der Anforderungen für den Einsatz der Fracking-Technologie nun endlich zügig verabschiedet werden.

Zur Erinnerung: Auf Drängen der Koalition wurden die Entwürfe sogar noch einmal deutlich verschärft. Unter anderem soll die sogenannte 3000-Meter-Grenze gestrichen werden, unter der Fracking unter strengen Auflagen möglich gewesen wäre. Unkonventionelles Fracking soll zudem auch außerhalb der absoluten Verbotsgebiete erst einmal grundsätzlich verboten sein, und das unabhängig von der Tiefe der Bohrung. Auch beim Schutz der Lebensmittelerzeugung und dem Umgang mit dem Lagerstättenwasser sind wir noch einmal zu schärferen Regelungen gekommen. (Zu den detaillierten Inhalten des Gesetzespaktes verweise ich ergänzend auf meine Antworten auf dieser Plattform vom 28. April und 17. Juni 2015.)

Ein pauschales Verbot der Fracking-Technologie ist hingegen insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Grundgesetzes kann eine Technologie in Deutschland nicht einfach pauschal verboten werden.

Das Gesetzespaket sollte ursprünglich bereits im letzten Jahr beschlossen werden. Leider hatte die SPD-Bundestagsfraktion den Abschluss des Verfahrens kurzfristig wegen weiteren internen Beratungsbedarfs verschoben. Diese Beratungen laufen derzeit noch immer, so dass das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen werden konnte. Diese unnötige Verzögerung ist sehr bedauerlich, denn damit können bis auf weiteres die wichtigen Bestimmungen für den Schutz von Mensch und Umwelt nicht umgesetzt werden.

Ungeachtet dieser Tatsache habe ich den von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf der Opposition im Deutschen Bundestag am 28. April dieses Jahres abgelehnt. Denn im Vergleich zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung fehlten hier wichtige Bestandteile zu einer umfassenden Regelung – wie beispielsweise Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinitiativen, Verschärfungen beim Trinkwasserschutz sowie Änderungen des Wasserhaushaltsrechts und des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Opposition ging es nämlich nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema, sondern darum, scheinbare Widersprüche innerhalb der Regierung und der sie tragenden Fraktionen zu beschwören. Ein solcher sogenannter „Schaufensterantrag“, der weniger sachliche, sondern vor allem politische Zwecke verfolgt, wird dem Thema Fracking nicht gerecht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und meine Beweggründe nachvollziehbar darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke, MdB

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