Frage an Stephan Stracke bezüglich Gesundheit

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Stephan Stracke
CSU
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Frage von André D. •

Frage an Stephan Stracke von André D. bezüglich Gesundheit

Wieso wird in dem »Gesetz zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung der Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen ›Geschlechtsidentität‹« Homosexualität mit Gender Dysphoria vermischt? Bei Homosexualität ist der affirmative Ansatz zu begrüssen. Was denken Sie, wird passieren, wenn Personen mit Depressionen und Gender Dysphoria als einzige Option die irreversible medizinsche Veränderung nahegelegt wird? Wollen Sie solche Gesetze dann auch auf Mädchen mit Anorexia vorschreiben? Ärztinnen und Ärzte sind per Gesetz und durch den hippokratischen Eid verpflichtet Menschen zu helfen. Wie kann dies noch geleistet werden, wenn sie gleichzeitg mit diesem Gesetz verpflichtet werden, einen einen gesunden Körper eines Menschen mit Depressionen irreversibel zu verändern und diesen Menschen zu einer chronisch kranken Person zu machen (Stichwort Hormontherapie)?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Deshayes,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Mai, in der Sie das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen ansprechen. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Homosexualität ist keine Krankheit und bedarf daher keiner Heilung. Dennoch werden in Deutschland sogenannte Konversionstherapien angeboten, die darauf abzielen, Menschen von ihrer Homosexualität zu heilen und die sexuelle Ausrichtung zu ändern. In der medizinischen Fachwelt besteht Konsens, dass es keinen wissenschaftlichen Nachweis für die Wirkung von Konversionstherapien gibt. Belegt ist jedoch ein erhebliches Risiko für die schädliche Wirkung der Konversionstherapien, insbesondere Depressionen, Angsterkrankungen und Steigerung des Suizidrisikos.

Ziel des Gesetzes ist deshalb der Schutz von besonders schutzbedürftigen Personen vor den negativen Auswirkungen dieser Therapien auf Persönlichkeit und Gesundheit. Dazu werden Konversionstherapien an Minderjährigen und an Volljährigen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel beruht, untersagt. Ebenso untersagt wird die öffentliche Werbung, das öffentliche Anbieten oder die Vermittlung solcher Therapien. Gleichzeitig werden Beratungsangebote für Betroffene und deren Angehörige ermöglicht.

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs war uns im Deutschen Bundestag bewusst, dass Menschen, die sich in persönlichen Konfliktsituationen befinden, die Möglichkeit zur seelsorgerischen Beratung und Begleitung haben müssen. Deshalb haben wir klargestellt, dass die seelsorgerische Arbeit durch das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen nicht behindert wird und weiterhin uneingeschränkt möglich ist.

In Vorbereitung des Gesetzentwurfs wurde eine Fachkommission einberufen, in der auch Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche beteiligt waren. Die Kirchenvertreter haben deutlich gemacht, dass sie die Durchführung sog. Konversionstherapien ausdrücklich missbilligen und diese als unseriös, ungeeignet und schädlich betrachten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke

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