Werden Betreiber von PV-Bestandsanlagen bewusst schlechter gestellt, als Betreiber neuer PV-Anlagen ab 2023?

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Susanne Menge
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Frage von Oliver W. •

Werden Betreiber von PV-Bestandsanlagen bewusst schlechter gestellt, als Betreiber neuer PV-Anlagen ab 2023?

Sehr geehrte Frau Menge,
ich bin in Oldb. seit 06/2021 Betreiber einer privaten PV-Anlage. Da ich die Vorsteuer zurückerstattet bekommen wollte, habe ich damals auf die sog. Kleinunternehmerregelung verzichtet und muss nun für 5 bzw. 6 Jahre auf den selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer zahlen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde für künftige Betreiber von PV-Anlagen ab 2023 der Nullsteuersatz für den Kauf der Komponenten beschlossen. Diese Betreiber können daher sofort zur Kleinunternehmerregelung optieren und brauchen keine Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch zu entrichten. Zudem wurde für die Ertragssteuer rückwirkend ab 01.01.2022 beschlossen, dass keine Steuern mehr auf Gewinne aus der PV-Anlage anfallen, dafür im Gegenzug aber auch keine Verluste mehr abgeschrieben werden dürfen.
Ich würde es mit vielen tausenden Betreibern von Bestandsanlagen begrüßen, wenn auch in der Umsatzsteuer hier eine Anpassung erfolgen könnte, sonst würden wir für unser früheres Engagement bestraft.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Meine Fachgebiete sind der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit. Um Ihnen keine voreilige persönliche "Meinung" dazu zu sagen, habe ich mich bei den Fachabteilungen um eine differenzierte Auskunft bemüht und kann Ihnen den derzeit aktuellen Stand erläutern.

Zahlreiche Haushalte mit einer eigenen PV-Anlage, die vor 2022 installiert worden ist, sind von der neuen Regelung betroffen. 

Hier nun meine Auskunft an Sie:

Ihre Anfrage zum Thema Jahressteuergesetz/ Abschreibungen & Steuerbefreiung für PV-Anlagen

Ich kann Ihren Ärger durchaus nachvollziehen. Ich verstehe, dass es für Sie ungünstig ist, dass die Abschreibungen für PV-Anlagen in Ihrem Fall ab 2022 wegfallen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 haben wir umfangreiche Steuerbefreiungen im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht beschlossen, um der Energiewende einen kräftigen Schub zu verleihen.

Leider entfällt dadurch auch die Möglichkeit Abschreibungen von Solaranlagen ab diesem Datum vorzunehmen. Das ist aus steuerrechtlichen Gründen unumgänglich, weil Abschreibungen nicht berücksichtigt werden können, wenn die in diesem Zusammenhang stehenden Einnahmen steuerbefreit sind. Rückwirkende steuerliche Änderungen sind rechtlich zulässig und können hin und wieder zu Ungunsten von Steuerzahler*innen ausfallen. Durch die Streichung der Ertrags- und Umsatzsteuer, die wir mit dem Jahressteuergesetz beschlossen haben, rechnen sich PV-Anlagen jedoch schon früher. So lohnt sich die Investition in eine 8kWp PV-Anlage für 14.000€ bei einem Strompreis von 40ct nach Wegfall der Steuern schon nach 8 statt nach 12 Jahren. Auch für bereits bestehende PV-Betreibende ist die Steuerersparnis also bedeutend - auch durch den Wegfall der Umsatzsteuer auf Ersatzteile von PV-Anlagen.

Neben der Steuerersparnis haben wir auch eine beträchtliche Zeitersparnis durch die Abschaffung der Steuerbürokratie rund um Photovoltaik erreicht. Der wochenlange Hürdenlauf zu Behörden und Ämtern gehört nun der Vergangenheit an. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, welches zeitnah veröffentlicht werden soll, wird noch übrig gebliebene offene Fragen, insbesondere auch bzgl. des Übergangs bereits bestehender PV-Anlagen, klären. Gerade der Bürokratieabbau war auch Ziel der Gesetzesänderung, da ein Großteil der begünstigten Anlagen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, sodass ein Totalüberschuss aufgrund der geringen Einspeisevergütungen nicht erzielt werden kann. Verluste aus solchen Anlagen waren und sind daher bereits in der Vergangenheit ohnehin steuerlich nicht berücksichtigungsfähig gewesen.

Wir Grüne setzen uns auch weiterhin vehement dafür ein, dass der Betrieb von Photovoltaik noch einfacher und rentabler für Besitzer*innen wird. So arbeiten wir zum Beispiel an der Vereinfachung des Anmeldeprozesses bei Netzbetreibern und im Marktstammdatenregister.

Ich bedanke mich für Ihren Beitrag zur Energiewende und wünsche Ihnen alles Gute!

 

Susanne Menge, MdB

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