Inwiefern halten Sie es für vertretbar, dass das Luftkampfsystem der Zukunft (Future Combat Air System/FCAS) auch in Länder außerhalb der NATO und EU exportiert werden soll?

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Sven Lehmann
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Frage von Elvin C. •

Inwiefern halten Sie es für vertretbar, dass das Luftkampfsystem der Zukunft (Future Combat Air System/FCAS) auch in Länder außerhalb der NATO und EU exportiert werden soll?

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Guten Tag E. C.

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 20. September zum Future Combat Air System (FCAS).

Aktuell stellt sich Ihre Frage zum FCAS noch nicht, da das Programm erst noch am Anfang der Entwicklung steht. Im Deutschen Bundestag gab es jedoch schon erste Debatten hierzu, bei denen wir als Grüne Bundestagsfraktion unsere Kritik geäußert haben.

Die erste 25 Millionen Euro Vorlage zum Programm haben wir Grüne diesen Sommer abgelehnt. Grund hierfür waren die Bedenken, die sowohl das Beschaffungsamt als auch der Bundesrechnungshof gegen die nächste Projektphase des FCAS vorangebracht wurden und die von meiner Fraktion ernst genommen wurden. Sicherlich ist FCAS aus übergeordneten politischen Gründen ein sehr bedeutsames Projekt für die europäische Zusammenarbeit im Rüstungsbereich. Aber gerade deshalb muss zu Beginn des Programms sorgfältig vorgegangen und sämtliche Bedenken geklärt werden. Der Zeitdruck, der nun entstanden ist, geht eindeutig auf das Konto der Bundesregierung. Es ist äußerst befremdlich, dass der Haushaltsausschuss Gelder für die kommende Programmphase freigeben soll, ihm jedoch keine endverhandelten Verträge vorliegen. Dies ist ein für Rüstungsvorhaben einmaliger und inakzeptabler Vorgang. Die Bundesregierung wälzt damit die Verantwortung für etwaige Risiken aus schlechten Vertragsbedingungen auf den Bundestag ab. Wir Grüne werden deshalb auf eine parlamentarische Aufarbeitung drängen.

Ansonsten gilt für uns Grüne im Bereich der Rüstungsexporte: Keine Waffen- und Rüstungsexporte an Diktaturen, menschenrechtsverachtende Regime oder in Kriegsgebiete. Wir wollen eine gemeinsame restriktive Rüstungsexportkontrolle der EU mit einklagbaren strengen Regeln und Sanktionsmöglichkeiten. Kooperationen mit dem Sicherheitssektor anderer Staaten müssen an die Einhaltung demokratischer, rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Kriterien geknüpft werden. Für Deutschland wollen wir deshalb ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorlegen, ein Verbandsklagerecht bei Verstößen gegen das neue Gesetz einführen und für eine wirksame Endverbleibskontrolle sorgen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit ausreichend beantwortet zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann MdB

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