Wie wollen Sie Missbrauch des Gesetzes verhindern und Frauen schützen?

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Frage von katharina z. •

Wie wollen Sie Missbrauch des Gesetzes verhindern und Frauen schützen?

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Guten Tag Katharina Z.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist eine Regelung für trans-, inter- geschlechtliche sowie nicht binäre Menschen und soll die Änderung des Geschlechtseintrags würdevoll möglich machen. Mit diesem Gesetz enden die jahrelange staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung, indem das Transsexuellengesetz überwunden wird. Es ist erklärtes Ziel des Gesetzesvorhabens, das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen.

In der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz wird oft so getan, als ob Gewalt gegen Frauen vor allem von transgeschlechtlichen Menschen, explizit transgeschlechtlichen Frauen, ausgeht. Dies geht jedoch an der Realität vorbei. Wir haben ein gesellschaftliches Problem mit Gewalt, die mehrheitlich von Männern ausgeht, die eben nicht transgeschlechtlich sind. Die finden leider ihre Wege, übergriffig zu sein gegenüber Frauen, in Partnerschaften, in der Familie, auf der Straße. Wir dürfen transgeschlechtliche Frauen nicht für diese Gewalt verantwortlich machen und somit unter Generalverdacht stellen.

Bezüglich des von Ihnen angesprochenen möglichen Missbrauchs, möchte ich auch die breite zivilgesellschaftlichen Unterstützung für das Selbstbestimmungsgesetz hinweisen, die von queeren Verbänden über den deutschen Frauenrat bis zum Zentralkomitee der Katholiken reicht. So spricht sich beispielsweise auch der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe für das Selbstbestimmungsgesetz aus und sieht die Schutzräume nicht durch das Selbstbestimmungsgesetz gefährdet.

Für Erfahrungen aus der Praxis hilft zudem der Blick in andere Länder. Es gibt inzwischen weltweit zwölf Länder mit einem Selbstbestimmungsgesetz. In Argentinien bereits seit über 10 Jahren. Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode hat dabei gezeigt, dass schwerer Missbrauch einer Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag international nicht bekannt ist. Dabei ist es mir wichtig herauszustellen, dass das Selbstbestimmungsgesetz keine bestehenden Strafgesetze ändert. Straffälliges Verhalten wird nach wie vor geahndet und entsprechend verfolgt.

Mit freundlichen Grüßen,

Sven Lehmann

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