Würden Sie gegen den SPD-Senator Gaebler stimmen, wenn er seinen Gesetzesentwurf zur Bebauung des Tempelhofer Feldes ins Abgeordnetenhaus einbringt?
Sehr geehrter Herr M.,
ich würde einen solchen Gesetzentwurf sehr genau und verantwortungsvoll prüfen.
Für mich als Abgeordnete der SPD stehen zwei Dinge gleichrangig im Mittelpunkt: die Schaffung von bezahlbarem, gemeinwohlorientiertem Wohnraum in Berlin und der respektvolle Umgang mit dem Volksentscheid zum Tempelhofer Feld. Das Tempelhofer Feld ist ein besonderer Ort mit einer besonderen demokratischen Geschichte.
Aktuell ist es mir wichtig klarzustellen: Der dem Abgeordnetenhaus vorliegende Entwurf zur Änderung des Tempelhofer-Feld-Gesetzes steht nicht im Zusammenhang mit einer Wohnbebauung des Feldes oder des Feldrandes. Eine Bebauung mit Wohnungen ist nach geltendem Recht unzulässig und wird auch nicht konkret geplant.
Gegenstand der laufenden Beratungen ist ausschließlich die Frage, wie die zeitlich befristete Nutzung einzelner Teilflächen für die Unterbringung schutzsuchender Menschen rechtssicher geregelt werden kann. Diese Nutzung wurde erstmals 2016 ermöglicht und zuletzt bis Ende 2028 verlängert. Für die SPD hat eine dezentrale, integrationsfördernde Unterbringung von Geflüchteten hohe Priorität.
Sollte dem Abgeordnetenhaus künftig ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der über diese Frage hinausgeht oder eine Wohnbebauung des Tempelhofer Feldes vorsieht, wäre für mich entscheidend, ob und wie dabei der Volksentscheid respektiert wird. An diesem Maßstab würde ich mein Abstimmungsverhalten ausrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Tamara Lüdke
