
Antwort 07.09.2009 von Tamara Zieschang CDU
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Wie ich Ihnen in einer meiner letzten Emails bereits mitgeteilt habe, ist die von Ihnen angesprochene Fläche im Bebauungsplan als Spielplatz ausgewiesen. Die Nutzung der Fläche als Spielplatz erfolgt mithin rechtmäßig. (...)