Warum missachten Sie die EU-F-Gas-Verordnung und das BImSchG zur Emissionsvermeidung (Fall Solvay), entziehen dem BW-Anlagenbau Aufträge und fördern so die Sozialisierung von Umweltschäden?
Die Landespolitik agiert widersprüchlich: Während Überwachungstechnik (Palantir) forciert wird, scheitert der Vollzug beim Umweltschutz. Im SF6-Skandal (Solvay) wird auf fehlende Grenzwerte verwiesen. Dies ignoriert Art. 4 Abs. 6 der EU-Verordnung 2024/573, der die Zerstörung von Nebenprodukten nach dem Stand der Technik (Null-Emission) zwingend vorschreibt.
Zusammen mit dem BImSchG und der Betriebssicherheitsverordnung ergibt sich eine klare Handlungspflicht für die Gewerbeaufsicht. Der baden-württembergische Anlagenbau verfügt über die Filtertechnik, um diese Emissionen zu verhindern. Durch mangelnden Vollzug entgehen unserer Industrie Millionenumsätze, während die Umwelt (Neckar/Luft) als Deponie genutzt wird. Dies ist eine Wettbewerbsverzerrung zulasten sauberer Technik: Gewinne werden privatisiert, ökologische Folgekosten der Allgemeinheit aufgebürdet. Wann setzen Sie geltendes EU-Recht und das Minimierungsgebot zum Schutz von Klima und Wirtschaft konsequent um?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage berührt inhaltlich viele verschiedene Bereiche und Ressorts. Ich möchte Sie daher bitten, Ihr Anliegen in einem Schreiben an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu richten, das Sie unter folgender Adresse erreichen: poststelle@um.bwl.de
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Thekla Walker MdL
