Frage an Thomas Bareiß bezüglich Verbraucherschutz

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Thomas Bareiß
CDU
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Frage von Thorsten H. •

Frage an Thomas Bareiß von Thorsten H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Bareiß,

am 28.02.2013 stimmten sie zur Abstimmung "Wasser als Menschenrecht, Antrag der Fraktion Die Linke Wasser ist Menschenrecht - Privatisierung verhindern" mit "Nein".
Damit stellten sie die Gleise für den Einzug privater Unternehmen in die zukünftige Wasserversorgung der Bevölkerung.

Privatisierung der Wasserversorgung ist der Welt nicht unbekannt und es gibt bereits Erfahrungen, aus denen man schöpfen kann. Preissteigerungen, Qualitätsminderung, Wartungsmängel oder sogar Versorgungsunsicherheit folgten häufig daraus. Dies sind drohende Gefahren.
Unser aktuelles System hingegen funktionierte zuverlässig. Ihre Stimme riskiert diese Zuverlässigkeit.

Ein Wasserversorgungssystem mit privater Beteiligung wird für den Verbraucher unübersichtlicher. Die Privatisierung technischer Infrastruktur hatte oft genug einen Tarifdschungel zur Folge. Jener begünstigt die Tricks privater Versorger und die Verwirrung beim Konsumenten. Seien sie sich sicher: Die privaten Versorger werden jeden Trick nutzen, jede Karte spielen, uns das Wasser nachts zum "Mondscheintarif" anbieten, uns die ersten 1000 Liter gratis geben, sich Durchleitungsentgelte und Qualitätsgarantien extra bezahlen lassen und Monatspreise mit komplizierten Fußnoten versehen.

Sind sie der Meinung, dass Deutschland sein unbestreitbar gut funktionierendes Trinkwasserversorgungssystem durch die Öffnung für private Unternehmen verbessert?
Falls ja, was wird sich konkret verbessern?

Sind Sie der Meinung, dass sie in dieser Abstimmung den Willen der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland durchsetzten?

Ich und Wir sind sehr gespannt auf ihre Antworten.

Mit freundlichem Gruß

Thorsten Hafemann

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CDU

Sehr geehrter Herr Hafemann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur EU-Konzessionsrichtlinie.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich erfolgreich für eine Herausnahme der öffentlichen Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie eingesetzt. Die von Ihnen und vielen Menschen befürchtete „Privatisierung“ der Wasserversorgung ist damit vom Tisch. Ich bin froh und dankbar, dass dieser unermüdliche Einsatz jetzt zu einem guten Ergebnis geführt hat.
Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Dies gilt in besonderem Maße für die Wasserversorgung. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung ist auf erhebliche öffentliche Kritik gestoßen. Sie hätte die Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung erheblich eingeschränkt und bewährte, gewachsene Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland gefährdet.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich auch gegenüber der Bundesregierung immer dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus der der EU- Konzessions-Richtlinie ausgenommen bleibt. Dieser Druck war nun erfolgreich. Die EU-Kommission hat im Trilog zur Modernisierung des EU-Vergaberechts Ende Juni vorgeschlagen, die Wasserversorgung komplett aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen.
Dies begrüße ich ausdrücklich. Nun gilt es, diesen Vorschlag der Kommission in den weiteren Verhandlungen in Brüssel konsequent umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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