Werden Sie der Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes zustimmen, obwohl sie Transparenz und demokratische Kontrolle schwächt?
Sehr geehrter Herr Erndl,
nach § 1 IFG hat derzeit „jeder“ Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Koalitionsbeschluss vom 2. Juli sieht dagegen vor, den Anspruch auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ zu beschränken, die die Information auf keinem anderen Weg erhalten können. Dadurch könnten u. a. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Verlage ihren eigenen Auskunftsanspruch verlieren. Zusätzlich werden höhere Gebühren und weitere Ausnahmen geprüft.
Wie ist diese erhebliche Einschränkung staatlicher Transparenz mit demokratischer Kontrolle vereinbar? Wer soll künftig entscheiden, welches Interesse „berechtigt“ ist? Wie verhindern Sie, dass Behörden kritische Anfragen ablehnen, hohe Gebühren abschreckend wirken und staatlicher Machtmissbrauch schwerer aufgedeckt wird?
Werden Sie einer Reform zustimmen, die diese Beschränkungen enthält?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um Transparenz für die Bürger zu gewährleisten?
Sehr geehrte Frau F.,
aus Sicht der CSU im Bundestag ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eine wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates, die dem Grundsatz eines transparenten Staates Rechnung trägt. Transparenz schafft im demokratischen Gemeinwesen Legitimation für staatliches Handeln und ist sowohl Bedingung als auch Faktor demokratischer Legitimation. Dementsprechend kommt dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freien Informationszugang im Hinblick auf den öffentlichen Sektor eine wichtige Bedeutung zu.
Transparenz ist jedoch kein Selbstzweck und gilt nicht uneingeschränkt, da es berechtigte staatliche Interessen (beispielsweise den Schutz von Geheimnissen oder die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Staates) gibt, die Ausnahmen vom Transparenzgrundsatz erforderlich machen können. Die derzeit diskutierten Anpassungen des IFG zielen vor allem darauf ab, neuartige hybride Bedrohungen sowie die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und den Schutz ihrer Beschäftigten zu berücksichtigen. Insbesondere das Ausforschen staatlicher Daten zu kritischen Infrastrukturen durch ausländische Staaten, terroristische Netzwerke oder zur Planung von Anschlägen birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko, das entsprechende Schutzvorkehrungen erforderlich macht. Zudem darf es auch nicht zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der staatlichen Arbeit durch überbordende Anfragen (unter anderem unberechtigte oder missbräuchliche) kommen, sodass wesentliche Aufgaben nicht mehr erledigt werden können. Daher sollen Informationsanfragen, die kein berechtigtes Interesse verfolgen, eingeschränkt werden – wie es in anderen Bereichen der Fall ist. Ebenso muss der Schutz von Staatsbediensteten vor Anfeindungen und Drohungen gewährleistet werden.
Kurzum: Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit. Wir als CSU im Bundestag werden uns in diesem Zusammenhang dafür einsetzen, dass dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang ausreichend Rechnung getragen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Erndl
