Frage an Thomas Kutschaty bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Thomas Kutschaty
SPD
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Frage von Fernando A. •

Frage an Thomas Kutschaty von Fernando A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kutschaty,

seit kurzen haben wir einen neuen Bundespräsidenten.
Gewählt von der Bundesversammlung.
Mich würde daher einmal interessieren wie das Auswahlverfahren für die Vertreter NRW´s bei der Bundesversammlung abläuft!
Warum ist die Möglichkeit für Nichtparteiangehörige so gering, mitwirken zu können?

Als Mitglied des Wahlprüfungsausschusses werden Sie mir bestimmt am besten antworten können. Schon jetzt vielen Dank dafür.

Mit freundlichen Grüßen
Fernando Aust

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Aust,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Frage. Die Vertreter Nordrhein-Westfalens in der Bundesversammlung werden vom Landtag gewählt. Das hat der Landtag wie üblich mit einem einheitlichen Wahlvorschlag aller Fraktionen getan. Diesen Wahlvorschlag können Sie hier herunterladen.

Für den Wahlvorschlag benennen die einzelnen Fraktionen entsprechende Personen. In der Regel sind das Landtagsabgeordnete, können aber auch Personen des öffentlichen Lebens sein. Bei der vorletzten Bundesversammlung hat die SPD z.B. Handball-Bundestrainer Heiner Brand benannt. Auf der Liste der Grünen war in diesem Jahr der Regisseur Sönke Wortmann zu finden.

Das Sie an der Listengestaltung nicht unmittelbar mitwirken können, ist der Zusammensetzung der Bundesversammlung geschuldet, die zur einen Hälfte aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und zur anderen Hälfte aus von den Länderparlamenten - also von den Landtagsabgeordneten - gewählten Vertretern besteht. Somit handelt es sich bei den einzelnen Wahlvorschlägen auch nicht um Vorschläge der Parteien, sondern der Fraktionen. Wenn Sie so wollen ein rein intraparlamentarisches Verfahren. Eine außerparlamentarische Beteiligung ist hierbei nicht vorgesehen.

Eine unmittelbare Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger würde nur durch eine Direktwahl des Bundespräsidenten sicherzustellen sein. Ganz gewiss gibt es viele Gründe die dafür, aber auch viele die dagegen sprechen. Gerade in den letzten Wochen ist hierzu viel diskutiert worden. Das gegenwärtige Verfahren ist von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes sehr bewusst gewählt worden. Das hat viel mit der Stellung des Bundespräsidenten in unserem politischen System zu tun. Im Gegensatz zum Reichspräsidenten in der Weimarer Republik, ist der Bundespräsident mit einer wesentlich geringeren Machtfülle ausgestattet. Vielmehr setzt das Grundgesetz für die Bundesrepublik auf eine deutlich stärkere Verteilung der Macht auf verschiedene Säulen. Meines Erachtens würde die Direktwahl des Staatsoberhauptes eine deutlich höhere Erwartungshaltung an die Ausstattung seines Amtes nach sich ziehen. Selbst die Bundeskanzlerin, deren Machtfülle deutliche größer ist, wird nicht direkt gewählt. Bei aller Kritik glaube ich, dass sich das Verfahren bewährt hat.

Dennoch bin ich sehr dafür Bürgerbeteiligung und Elemente direkter Demokratie (Bürgerentscheide, Volksinitiativen, Volksentscheide) zu stärken. Schließlich lebt Demokratie vom Mitmachen. Dabei finde ich es allerdings wichtiger, sich nicht auf personelle, sondern vielmehr auf inhaltliche Fragen zu konzentrieren.

Viele Grüße

Thomas Kutschaty MdL

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