Frage an Thomas Kutschaty bezüglich Recht

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Thomas Kutschaty
SPD
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Frage von Jocelyne L. •

Frage an Thomas Kutschaty von Jocelyne L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kutschaty,

die barbarischen Zustände im Affenlabor Covance in Münster verursachen seit ihrer Aufdeckung 2004 durch Undercover-Recherchen anhaltende Proteste, gesellschaftliche Unruhe und Störung des öffentlichen Friedens. Die Ausstrahlung und Veröffentlichung eines grauenhaften Bild- und Filmmaterials in den Medien haben ein Millionenpublikum in Deutschland und Europa unter Schock versetzt, sowie Anlaß zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen gegeben, die Ihnen als Justizminister sicherlich noch in Erinnerung sein dürften. Das Entsetzen und der Widerstand in der Bevölkerung reißen seitdem nicht ab: Noch aktuell hat Sie eine Bürgerin am 27.12.14 im Abgeordnetenwatch auf eine laufende Petition bei Change.org aufmerksam gemacht, die inzwischen schon von nahezu 15.000 Bürgern unterschrieben wurde.

Im Zusammenhang mit der Tierhaltung in diesem Labor hat Ihr Kollege Christian Haardt einer Bürgerin die Auskunft erteilt, dass nach Tierschutzgesetz eine Straftat nur auf Seiten des Tierhalters (hier die Firma Covance) und nicht auf Seiten der genehmigenden Behörde (hier LANUV NRW) vorliegen kann. Eine nachvollziehbare Begründung seiner Rechtsauffassung im Abgeordnetenwatch steht jedoch noch aus, siehe:

http://www.abgeordnetenwatch.de/christian_haardt-928-50113.html

Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Kutschaty, um Mitteilung Ihrer eigenen Rechtsauffassung:

Wer hat hinsichtlich der Tierhaltung nach Tierschutzgesetz eine Straftat zu verantworten: Der Tierhalter oder die genehmigende Behörde?

Ich danke im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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SPD

Sehr geehrte Frau Lopez,

vielen Dank für Ihre Frage. Als Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt es mir nicht, entsprechende rechtliche Beurteilungen abzugeben. Dies ist die Aufgabe unabhängiger und von politischer Einflussnahme freier Rechtsprechung. Sollte rechtlicher Klärungsbedarf bestehen, so steht es jederzeit frei unsere Gerichte anzurufen (z. B. auf dem Wege des Verbandsklagerechtes).

Mit freundlichem Gruß

Thomas Kutschaty MdL

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