Frage an Thomas Kutschaty bezüglich Recht

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Thomas Kutschaty
SPD
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Frage von Uwe G. •

Frage an Thomas Kutschaty von Uwe G. bezüglich Recht

Warum lehnen Sie die Beweislastumkehr in speziellen Fällen ab ? Wenn ich mein Geld legal verdiene dann kann ich das auch nachweisen. Diese Migranten lachen doch die Polizei aus weil sie nichts machen kann. Warum ? Minister mit Personenschutz werden ja auch nicht angepöbelt, beleidigt, bedroht oder bestohlen. Wie können Sie behaupten das es keine "NO Go Areas in NRW gibt ? Dann fahren Sie doch mal alleine dort hin und sehen sich um !!!

Schutzgelderpressung, Waffenhandel und Prostitution

"Das beunruhigt uns zunehmend", sagt Fiedler. Die Clans bildeten kriminelle Organisationen, die mit Schutzgelderpressung, Waffen- und Rauschgifthandel sowie Prostitution sehr viel Geld verdienten. Um der Bedrohung Herr zu werden, fordert Fiedler "schlagkräftige Sanktionsmöglichkeiten", zum Beispiel den Entzug von Vermögenswerten wie Luxusautos, deren Herkunft völlig unklar sei. In solchen Fällen, so Fiedler, müsse eine Beweislastumkehr möglich sein. Das bedeutet: Die Verdächtigen müssten beweisen, dass sie das Auto mit legal verdientem Geld gekauft haben.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) lehnt das ab. Am Donnerstag (02.07.2015) sagte er vor Journalisten, in einem Rechtsstaat gelte die Unschuldsvermutung, bis eine Straftat nachgewiesen sei. Der Minister weist auch den Vorwurf zurück, in NRW hätten sich parallele Rechtssysteme entwickelt. "Das dulden wir nicht", sagt ein Sprecher des Ministers dem WDR.
Einsatzpolizei zur Unterstützung nach Duisburg entsandt

Und wie sieht es mit "No-go-Areas" aus, Bereiche, in die sich die Polizei nicht hineintraut? "Die gibt es nicht in NRW, und die wird es auch nie geben", sagt Wolfgang Beus, der für Polizei zuständige Sprecher von Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Freitag dem WDR.

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Sehr geehrter Herr Grobecker,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ich sehe keine Gründe dafür die Unschuldsvermutung aufzuweichen. Ganz im Gegenteil ist es unsere rechtstaatliche Pflicht darauf aufzupassen, dass der explizit in Art. 6 EMRK festgelegte Grundsatz, dass jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, bis zum Beweis ihrer Schuld als unschuldig gilt, auch im Rahmen neuer umfangreicher Sicherheitsgesetze und Abhörtechniken gewahrt bleibt.

Und zum Thema „No Go Areas“: Es ist es ganz richtig, dass wir so etwas bei uns nicht dulden. Parallele Rechtssysteme dürfen sich nicht entwickeln und die nordrhein-westfälische Landesregierung tut alles dafür, dass dies nicht geschieht.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Kutschaty

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