![Thomas Oppermann Portrait von Thomas Oppermann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/thomas_oppermann_285.jpg?itok=E3386mGw)
(...) Im Arbeitsvertrag kann für Nebentätigkeiten allerdings ein Zustimmungsvorbehalt des Arbeitgebers vereinbart werden. Arbeitgeber müssen diese Zustimmung geben, wenn die gewünschte Nebentätigkeit ihre berechtigten betrieblichen Interessen nicht beeinträchtigt. (...)