Antwort 10.08.2021 von Thomas Silberhorn CSU
Individuelle Ausbildungswünsche zu erfüllen, für die kein dienstlicher Bedarf besteht, ist nicht Aufgabe der Bundeswehr.
Individuelle Ausbildungswünsche zu erfüllen, für die kein dienstlicher Bedarf besteht, ist nicht Aufgabe der Bundeswehr.