Wer 45 Jahre gearbeitet und über Jahrzehnte in die Rentenversicherung eingezahlt hat – sollte diese Person nicht selbstverständlich Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente haben?
Sehr geehrter Herr F.,
nein, das kann man so nicht pauschal sagen. Insbesondere die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren war angesichts der demografischen Entwicklung und des Generationenvertrags ein Fehler. Denn auch die zahlenmäßig inzwischen sehr schwachen Jahrgänge, die ins Erwerbsleben einsteigen, müssen für ihre Rente ebenfalls deutlich über 45 Jahre arbeiten und einzahlen.
Ihr Beispiel hieße doch, dass jene, die mit 15 oder 16 Jahren eine Lehre gemacht haben, mit 60 oder 61 in Rente gehen könnten. Das ist finanziell nicht zu machen, da sich die durchschnittlichen Rentenempfangsjahre seit den 1960er-Jahren von zehn auf 20 Jahre verdoppelt haben. Aktuell scheiden jährlich rund 270 000 meist sehr gut ausgebildete und erfahrene Arbeitskräfte schon mit 63 Jahren aus dem Arbeitsleben, 559 000 gehen frühzeitig in Rente. Das macht sich in der Wirtschaftsleistung stark bemerkbar. Nur 378 000 erreichen das reguläre Renteneintrittsalter. Um diese Schieflage auszugleichen, ergreift die Regierung mit der anstehenden Reform mehrere Maßnahmen, um die Rente auch für die junge Generation zu stabilisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
