Label
Wird die Regierung das Verfahren um die Besetzung der Bundesverfassungsrichter reformieren und dadurch für mehr Gewaltenteilung sorgen?

Portrait von Thorsten Frei
Thorsten Frei
CDU
100 %
783 / 784 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Johann W. •

Wird die Regierung das Verfahren um die Besetzung der Bundesverfassungsrichter reformieren und dadurch für mehr Gewaltenteilung sorgen?

Sehr geehrter Herr Frei,

zurzeit werden die Verfassungsrichter durch eine 2/3 Mehrheit im Bundestag bestimmt. Problem ist, dass dieser Verfahren schnell politisch wird, was wir letztes Jahr wir sehen konnten. Zusätzlich haben die Radikalen von links und rechts die Sperrminorität, wodurch man mit denen verhandeln muss. In der nächsten Wahl muss man dies bei der AfD rechnen. Die Besetzung darf nicht mehr über den Bundestag laufen. Die Legislative soll nicht über die Judikative bestimmen.

Deshalb brauchen wir Reformen. Nach meiner Ansicht sollen potentielle Kandidaten erstmal von Staats- und Rechtsanwälte empfohlen werden. Dann sollen 9 Verfassungsrichter, davon sollen die 6 längsten im Amt dabei sein, über die Kandidaten sich beraten und entscheiden. Gleichzeitig muss die Anzahl der Verfassungsrichter verdoppeln, um das Bundesverfassungsgericht handlungsfähiger zu machen. Um es zu finanzieren, sollen dann Subventionen und Auslandszahlungen gestrichen werden.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr W.,

ich bin bei Ihnen, dass die Wahl von Verfassungsrichtern nicht in den parteipolitischen Schlagabtausch geraten sollte. Zugleich halte ich es für wichtig, dass die Legitimation des Bundesverfassungsgerichts weiterhin auf einer breiten parlamentarischen Mehrheit beruht und die bewährte Gewaltenteilung nicht unterlaufen wird. Ich sehe daher keine Veranlassung, die Wahl der Richter vollständig aus dem parlamentarischen Verfahren herauszulösen. Die 2/3-Mehrheit ist gerade Ausdruck des Anspruchs, über Parteigrenzen hinweg tragfähige Persönlichkeiten zu finden. Wenn es dabei zu Blockaden kommt, sollten wir über verlässliche Mechanismen sprechen, die Handlungsfähigkeit sichern, ohne die Unabhängigkeit des Gerichts zu schwächen. Die Unionslinie geht deshalb eher in Richtung Absicherung bestehender Strukturen und eines Ausweichmechanismus als in Richtung einer Verlagerung der Entscheidung auf das Gericht selbst. Ihr Vorschlag, die Auswahl zunächst in einem Kreis von Juristen vorzubereiten, klingt zwar nach einer möglichen Vorstufe, würde aber die verfassungsrechtlich vorgesehene parlamentarische Wahl nicht ersetzen können. Eine Verdoppelung der Richterzahl halte ich ebenfalls für keinen naheliegenden Weg; entscheidend ist nicht vor allem mehr Personal, sondern ein verlässliches und akzeptiertes Verfahren. Dafür haben wir mit den Änderungen in der letzten Wahlperiode gesorgt.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Thorsten Frei
Thorsten Frei
CDU

Weitere Fragen an Thorsten Frei