Die Bundesregierung arbeitet vor Ort meist mit internationalen Organisationen (z. B. UN, EU, Weltbank), etablierten Nichtregierungsorganisationen oder staatlichen Partnern zusammen, die strengen Kontroll- und Berichtspflichten unterliegen.
Die Umsatzsteuer wird zwar fällig, aber gleich wieder als Vorsteuer geltend gemacht. Schließlich soll die Umsatzsteuer als Verbrauchsteuer lediglich den Endverbrauch besteuern. In der Unternehmerkette betrifft das dann auf jeder Handelsstufe nur den jeweiligen Mehrwert.
Mit der Einrichtung eines eigenständigen Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung machen wir nicht nur unseren Anspruch deutlich, sondern organisieren nun endlich zentral, was bisher in Deutschland auch an unklaren und dezentralen Strukturen gescheitert ist. Dazu gehört auch die Priorisierung des Gigabit-Ausbaus durch die bereits vollzogene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes.
Da ich Ihre Sichtweise ein gutes Stück weit nachvollziehen kann, haben wir in der Vergangenheit einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden.
Ein Gesetzentwurf oder ein Zeitplan für die Umsetzung aus dem federführend verantwortlichen BMBFSFJ ist mir dazu bis dato jedoch nicht bekannt, weshalb ich keine belastbaren zeitlichen Aussagen treffen kann.
Im Moment gibt es noch keine gesetzliche Regelung und auch keinen Gesetzentwurf. Ich gehe aber davon aus, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch Ihre Konstellation geklärt wird.