Frage an Thorsten Ruppel bezüglich Innere Sicherheit

Thorsten Ruppel
FDP
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Frage von Johannes T. •

Frage an Thorsten Ruppel von Johannes T. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Ruppel,

soweit bekannt, hat erstmalig in der gut sechzigjährigen Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland eine Landesregierung öffentlich erklärt, daß "die Justiz" k e i n e unabhängige Staatsgewalt ist!

Im Koalitionsvertrag der amtierenden NRW Landesregierung heißt es: "Als einzige der drei Staatsgewalten ist die Justiz nicht organisatorisch unabhängig, sondern wird von der Exekutive verwaltet, deren Einflußnahme auf die Justiz von erheblicher Bedeutung ist."

Und weil das in NRW nachweislich so ist - kündigte die rotgrüne Landesregierung im Juli 2010 an, daß sie sich für eine unabhängige, eine „autonome Justiz“ einsetzen will.

Das ist allerdings bis heute nicht geschehen und somit ist dieses Kernelement einer Demokratie (unabhängige Justiz) „grundgesetzwidrig“ noch immer nicht installiert.

Der bestehende Zustand, nämlich die Verwaltung der Dritten Staatsgewalt durch die
Zweite entspricht nicht dem rechtsstaatlichen Gebot der Gewaltenteilung und ist somit verfassungswidrig.

Gewaltenteilung...."bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung [Legislative, Exekutive, Judikative], in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müßten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können.

Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, daß, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht mißbrauchen wird..." [so Prof. Dr. Carlo Schmid am 08.09.1948 vor der verfassungsgebenden Versammlung (dem Parlamentarischen Rat)].

Was gedenken Sie, Herr Thorsten Ruppel, im Falle Ihrer Wahl - und natürlich auch ihre Partei zu tun, diesen GG-widrigen Zustand zu beseitigen und somit unserem Grundgesetz endlich zu seiner ihm gebührenden Geltung zu verhelfen?

Freundliche Grüße

Johannes Thiesbrummel

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Thiesbrummel,

zunächst vielen Dank für Ihre Frage.

Sie schreiben an einer Stelle folgendes:

"Der bestehende Zustand, nämlich die Verwaltung der Dritten Staatsgewalt durch die Zweite entspricht nicht dem rechtsstaatlichen Gebot der Gewaltenteilung und ist somit verfassungswidrig."

Es kommt nun darauf an, wo sie den Schwerpunkt der "Judikative" sehen wollen. Ausgehend von den Erfahrungen aus dem 3. Rreich wollten die Väter des GG erreichen, dass es keine von der politischen Macht gelenkte Justiz - hier aber der Rechtsprechung gibt.

Wer aber spricht denn Recht? Das sind die Richter und diese sind unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Damit hat man erreicht, dass es keine befohlenen Urteile mehr geben kann. Der Justizminister kann keinem Richter sagen, wie er welches Urteil zu fällen hat.

Der Rest der "Justiz" besteht neben dem Strafvollzug aus reiner Verwaltung. Da ist der Beamte, der Ihre Aufwandsentschädigung für Zeugen errechnet, die Justizbeamtin, die Schriftstücke fristgerecht versendet, der Rechtspfleger, der Schriftstücke (auf Anweisung) ausfertig oder beglaubigt und die Angestellte, die Urteile nach Diktat schreibt oder Büromaterial bestellt. Verwaltung eben - genau, wie Sie es sagen. Aber es handelt sich nicht um Rechtsprechung.

Auch der Richter selbst muß verwaltet werden: sein Gehalt muß ausgezahlt werden, Stunden abgerechnet werden etc. Aber auch das hat nichts mit Rechtsprechung zu tun. Die bleibt völlig unabhängig.

Eine Abhängigkeit könnte sich höchstens dadurch ergeben, dass die Politik die Gehälter festsetzt. Aber das werden wir a) nicht verhindern / ändern können und b) würde man zum Beispiel das Gehalt eines unliebsamen Richters auf A 7 mittlerer Dienst reduzieren, geht das auch nicht, denn dem steht geltendes Recht entgegen.

Da das Kernelement der Judikative also unabhängig ist und weiterhin keinen Weisungen unterliegt, sehe ich das Grundgesetz richtig ausgelegt und umgesetzt. Auch, wenn sie rein formal bezüglich der Verwaltung Recht haben. Diese Unterbrechung der Teilung bleibt aber ohne Folgen auf den bereits erwähnten Kern der Gewaltenteilung.

Daher gibt es aus meiner Sicht auch nichts zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Ruppel