Frage an Thorsten Ruppel bezüglich Innere Sicherheit

Thorsten Ruppel
FDP
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Frage von Johannes T. •

Frage an Thorsten Ruppel von Johannes T. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Ruppel,

leider haben Sie meine Frage nicht beantwortet!

Die Unabhängigkeit der Richter von der Politik lässt sich aktuell sicherlich mit dem Zitat:
„Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing“, treffend beschreiben, da die Politik über deren Gehälter und auch Beförderungen bestimmt, wie Sie selbst bestätigen!

Der NRV (Neuer Richterverein) stellt fest: Wegen ihrer hierarchischen Gebundenheit - zu nennen sind dabei insbesondere § 146 GVG, wonach die Beamten der Staatsanwaltschaft den dienstlichen Anordnungen ihres Vorgesetzten nachzukommen haben (sog. internes
Weisungsrecht) und § 147 Abs. 2 , der dem Justizminister die Weisungsbefugnis
gegenüber Beamten des Landes gibt (sog. externes Weisungsrecht) - und wegen der
Ausübung von Ermittlungstätigkeit, wird sie nach überwiegend herrschender Meinung
der Exekutive zugeordnet. http://www.nrv-net.de/downloads_publikationen/410.pdf

GVG
10. Titel - Staatsanwaltschaft (§§ 141 - 152)
Gliederung
§ 146
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. http://dejure.org/gesetze/GVG/146.html

10. Titel - Staatsanwaltschaft (§§ 141 - 152)
§ 147
Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:

1.dem Bundesminister der Justiz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2.der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3.dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.

Wo sehen Sie, Herr Ruppel, denn das Kernelement der Judikative als unabhängig und weiterhin keinen Weisungen unterliegend?

Ich wiederhole:

Was gedenken Sie, Herr Ruppel, im Falle Ihrer Wahl - und natürlich auch ihre Partei zu tun, diesen GG-widrigen Zustand zu beseitigen und somit unserem Grundgesetz endlich zu seiner ihm gebührenden Geltung zu verhelfen?

Freundliche Grüße

Johannes Thiesbrummel

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Thiesbrummel,

wie das Wort STAATSanwalt schon sagt: der Staat, oder meinetwegen die Gesellschaft, klagt einen Menschen wegen einer Regelverletzung an. Das ist eine durchaus parteiische Sache. Da mag es meinetwegen Weisungen geben - aber auch die sind durch Gesetze begrenzt.

Jetzt kommt aber das Kernelement und das muß (und ist de facto) unabhängig sein: nämlich die Rechtsprechung. Also die Urteilsfindung durch die Richter. das ist das wesentliche Kernelement, welches keinen Weisungen unterliegen darf. Da ist der Minister vor dem Richter nicht besser oder schlechter gestellt als der Bürger.

das sieht man doch auch daran, wenn Politiker von Verfassungsrichtern in die Schranken gewiesen werden. Beispiele dafür gibt es genug: die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des vorletzten NRW - Landeshaushaltes oder jetzt neu bzgl. der HARTZ-4-regelsätze durch ein Sozialgericht. ute Beispiele dafür, dass die Rechtsprechung als Kernelement unabhängig ist und gerade nicht Weisungen unterworfen ist.