Frage an Thorsten Ruppel bezüglich Innere Sicherheit

Thorsten Ruppel
FDP
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Frage von Johannes T. •

Frage an Thorsten Ruppel von Johannes T. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Ruppel,

leider haben Sie meine Frage noch immer nicht beantwortet!

Wo kein Kläger, da kein Richter!

Wer die Staatsanwaltschaft kontrolliert, braucht den Richter nicht zu fürchten...

Ist das etwa die Politik der FDP?

Das Akkusationsprinzip (Anklagegrundsatz) § 151 StPO - besagt, dass ohne vorherige Anklage eine gerichtliche Untersuchung nicht stattfinden kann. („wo kein Kläger, da kein Richter“)

Staatliche Anklagebehörde ist die StA (§ 152); sie hat grundsätzlich das Anklagemonopol.

§ 152 STPO
(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.

(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

"....Es ist nämlich eine Fehlinformation,.....dass mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft in Deutschland keine unzulässige politische oder sonst unsachgemäße Einflussnahme verbunden ist. Vielmehr lässt sich der Missbrauch der Staatsanwaltschaft in Deutschland als »Organ der Staatsregierung« bis zu ihren.....Anfängen zurückverfolgen...."

Was nützt uns denn „ein politisch unabhängiger Richter“, wenn der Staatsanwalt - politisch abhängig - an der Leine des Justizministers hängt?

Ich wiederhole:

Was gedenken Sie, Herr Thorsten Ruppel, im Falle Ihrer Wahl - und natürlich auch ihre Partei zu tun, diesen GG-widrigen Zustand zu beseitigen und somit unserem Grundgesetz endlich zu seiner ihm gebührenden Geltung zu verhelfen?

Freundliche Grüße
Johannes Thiesbrummel

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Thiesbrummel,

Ihre Bedenken verstehe ich, kann mich Ihnen aber nicht anschließen. Ein Staatsanwalt ist "Partei" in Prozeß; verfolgt also ein Ziel. Solange er dies aber nicht schrankenlos durchsetzen kann, sondern ebenso davon abhängig ist, den Richter überzeugen zu müssen, spielt für mich dessen Stellung im Justizapparat keine Rolle.

Für mich ist es wichtig, dass die entscheidende Stelle - die Urteilsfindung - unabhängig und keinen Weisungen unterworfen ist. Daher sehe ich in der Endkonsequenz auch keinen Anlass, hier etwas zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Ruppel