Entfällt in Zukunft der Familienzuschlag für verheiratete (Stufe 1)? Wird in Zukunft das Ruhegehalt nur noch höchstens 69,76 % betragen?
In Zukunft Einbaufaktor nur noch 0,93013 Prozentpunkte?
Derzeit erhalte ich von den ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge
DBez vervielfältigt mit Einbaufaktor 0,99910
davon Ruhegehaltssatz von 71,75 %
Gibt es eine Ausgleichsberechnung/-Zahlung für bisher erhalten Zahlungen? Oder bleibt die Berechnung für schon "Ruheständler" bei der bisherigen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre präzisen Fragen. Ich kann gut nachvollziehen, dass die geplanten Änderungen gerade mit Blick auf die persönliche Versorgungssituation viele Fragen aufwerfen.
Zum Familienzuschlag ist vorgesehen, dass der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 entfällt und in die Grundgehaltstabellen integriert wird, um die Besoldungsstruktur systematischer auszugestalten.
Hinsichtlich des Ruhegehaltssatzes und des Einbaufaktors entsprechen Ihre Angaben der aktuellen Berechnung. Änderungen - etwa beim Einbaufaktor - sind grundsätzlich möglich, unterliegen aber engen verfassungsrechtlichen Grenzen. Für bereits im Ruhestand befindliche Versorgungsempfänger gilt dabei Bestandsschutz, sodass bestehende Ansprüche in der Regel unverändert bleiben.
Eine gesonderte Ausgleichsregelung für bereits laufende Versorgungsbezüge ist im vorliegenden Entwurf nicht vorgesehen. Vielmehr wird das System insgesamt angepasst, wobei die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Anforderungen maßgeblich bleibt.
Mir ist wichtig, dass notwendige Anpassungen mit Augenmaß erfolgen und die berechtigten Erwartungen an Verlässlichkeit und Planungssicherheit gewahrt bleiben. Daher gilt es, Reformen generationengerecht auszugestalten, ohne bestehende Ansprüche unangemessen zu beeinträchtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Tilman Kuban
