Antwort 29.10.2023 von Tim Bückner CDU
Genau für solche Fragen gibt es in Baden-Württemberg jedoch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der als selbstständige und unabhängige Behörde ermitteln und sanktionieren darf.

Tim Bückner
Genau für solche Fragen gibt es in Baden-Württemberg jedoch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der als selbstständige und unabhängige Behörde ermitteln und sanktionieren darf.
Es ist langjährige und allseits akzeptierte Praxis, dass Änderungen des Wahlrechts einvernehmlich mit allen demokratischen Parteien besprochen werden.