Ehegatten Mitversicherung - was bedeutet das für alte Paare
Sehr geehrter Herr Klüssendorf, bei den Verhandlungen bitte ich folgendes zu berücksichtigen: Alte Ehepaare, über 60, ein Verdiener. Die Entscheidung über das Familienmodell wurde vor 40 Jahren getroffen. Da man ü60 keinen Job mehr findet, schon gar keinen der Qualifikation angemessen - sollten Alt-Ehen nicht Vertrauensschutz bekommen (Art 6 GG, Art 20 Abs 3 GG)?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Um das Thema der beitragsfreien Mitversicherung wird viel debattiert. Als SPD-Fraktion stehen wir einer pauschalen Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung ablehnend gegenüber.
Für uns als SPD ist klar: Die beitragsfreie Familienversicherung ist ein zentraler Bestandteil des Solidarprinzips. Sie trägt den unterschiedlichen Lebensrealitäten von Familien Rechnung – etwa wenn ein Partner zugunsten von Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen nicht erwerbstätig ist. Diese soziale Funktion muss bei allen Reformüberlegungen berücksichtigt werden.
Ebenso gilt: Familien brauchen Planungssicherheit. Der Entwurf wurde aus unserer Sicht in den zurückliegenden Verhandlungen klar verbessert. Statt einer pauschalen Abschaffung Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter bleiben. Diese Ausnahmen betreffen also auch ältere Ehepaare, die vor langer Zeit eine Entscheidung über ihr Lebensmodell getroffen haben.
Im nun laufenden parlamentarischen Verfahren sollen weitere Verbesserungen an der Reform für Familien und Versicherte eingearbeitet werden.
Die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist notwendig. Sie darf aber nicht zulasten derjenigen gehen, die Verantwortung für Familie übernehmen oder bereits heute erhebliche Beiträge leisten.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Beste Grüße
Tim Klüssendorf
