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Moin Herr Klüssendorf, wie beurteilen sie den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz hinsichtlich der Auswirkungen für pflegende Angehörige?

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Frage von Nicole K. •

Moin Herr Klüssendorf, wie beurteilen sie den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz hinsichtlich der Auswirkungen für pflegende Angehörige?

Insbesondere interessiert mich ihre Meinung zu den geplanten Rentenkürzungen, den neuen Pflegebudgets, der Streckung der Zuschüsse in Pflegeheimen und der Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau K.

vielen Dank für Ihre Frage. 

Vorab zur Einordnung: Was seit dem 5. Juni vorliegt, ist, wie Sie richtig schreiben, ein Referentenentwurf, also noch kein Kabinettsbeschluss oder Gesetz. Dieser sieht tatsächlich vor, die Verhinderungspflege grundlegend umzubauen. Konkret soll demnach der bisherige gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI wegfallen und in neue, gedeckelte Budgets überführt werden. Bei den Rentenbeiträgen ist es ähnlich: Die beitragspflichtigen Einnahmen, die die Pflegekasse für pflegende Angehörige in die Rentenversicherung einzahlt, sollen nach dem Warken-Vorschlag von Anfang Juni auf 70 Prozent des bisherigen Wertes sinken. Klar: Bereits erworbene Rentenansprüche können nicht rückwirkend gekürzt werden. Aber alles, was pflegende Angehörige ab dem Stichtag an Rentenpunkten neu erwerben, würde entsprechend weniger.

Aber, Sie schreiben vollkommen zurecht: Es ist nur ein Referenten-Entwurf, hat also noch viele Hürden zu nehmen, bevor er überhaupt im Bundestag verhandelt wird. Und: Schon jetzt ist viel Bewegung drin. In der Verbändeanhörung am 10. Juni gab es schon deutliche Kritik an den Vorschlägen, vor allem von Seiten der Sozialverbände und Gewerkschaften. Dieser Kritik haben wir uns als SPD angeschlossen. Unsere Fraktionsvize Dagmar Schmidt brachte es auf den Punkt: „Ohne pflegende Angehörige würde das System längst kollabieren. Gerade sie verdienen verlässliche Unterstützung. Wer Verantwortung für Pflege übernimmt, darf nicht allein gelassen werden.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, hat außerdem zurecht bemängelt, dass im Entwurf ein finanzieller Strukturausgleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung fehlt – eine zentrale Forderung der SPD, die bis dato schlicht nicht aufgegriffen wurde. 

Dieser Druck zeigte schon jetzt Wirkung: Vor wenigen Wochen signalisierte Nina Warken ein Einlenken und kündigte Nachbesserungen an: "Wir setzen da jetzt an verschiedenen Stellen an, es wird sicherlich auch noch Diskussionsbedarf geben, ob man da Änderungen vornehmen muss". Die geplanten Rentenkürzungen seien „keine gute Maßnahme.“ Wir bleiben dran! Die Kritik zu den Budgets und Heimzuschüssen wird in den weiteren Beratungen ebenfalls aufgegriffen werden, sie ist für mich sehr nachvollziehbar. 

Die Pflegeversicherung ist eine tragende Säule unseres Sozialstaats – und sie ist heute wichtiger denn je. Mit der SPD-Fraktion wird es kein Spargesetz auf dem Rücken der Schwächsten geben. Wir stehen an der Seite der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und all derer, die Tag für Tag mit Herz und Hingabe pflegen. Gute Pflege muss auch gut bezahlt werden. Deshalb stehen wir für Tariflöhne für alle Pflegekräfte, die oft bis an ihre Belastungsgrenze und darüber hinaus arbeiten.

Klar: In einer Koalition müssen Kompromisse gefunden werden. Die Haltung der SPD ist aber, dass es für eine echte Reform Gerechtigkeit in der Finanzierung braucht: Wer Solidarität will, muss sie auch fair tragen – in der gesetzlichen wie in der privaten Pflegeversicherung. Pflegebedürftige und ihre Familien brauchen Verlässlichkeit und Planbarkeit. Deshalb setzen wir uns für einen Pflegedeckel ein, damit niemand Angst haben muss, sich Pflege im Alter nicht leisten zu können. Und: Auch wenn die Pflegeversicherung heute noch ein Teilleistungssystem ist – unser Ziel bleibt die solidarische Pflegevollversicherung. Denn Würde in der Pflege darf keine Frage des Geldbeutels sein.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Beste Grüße

Tim Klüssendorf

 

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