Wie stehen Sie zu einem Antrag beim Bundesverfassungsgericht gemäß Art21 Abs 3 GG?
Sehr geehrter Herr Klüssendorf,
Gegen ein generelles AfD Parteiverbot gibt es viele ernstzunehmende Argumente. Um diese teilweise zu entkräften bitte ich Sie und die SPD Fraktion, die Möglichlichkeit eines Antrags nach Art 21 Abs. 3 Grundgesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung, gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgericht 2024-2-BvB 1/19 vom 23.1.24 für die Partei Die Heimat, zu prüfen. Siehe auch https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-009.html.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass Steuergelder zur Finanzierung einer in Teilen rechtsextremistischen und sehr wahrscheinlich verfassungswidrigen Partei verwendet werden.
mit freundlichem Grüßen
Petra W.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich kann Ihnen in Ihrem Anliegen vollkommen beipflichten. Eine verfassungsfeindliche Partei muss die schärfsten Schwerter der wehrhaften Demokratie spüren. Ein Antrag zum Verbot bzw. zum Ausschluss von der staatlichen sieht unser Grundgesetz explizit dafür vor.
Für uns als SPD ist der Kampf gegen den Rechtsextremismus fundamental. Er gehört zu unserer Geschichte, zu unseren Werten und zu unserem politischen Auftrag. Wer unsere Demokratie angreift, trifft auf zu jeder Zeit und an jedem Ort auf den klaren Widerstand von Sozialdemokrat:innen.
Der wesentliche Unterschied zwischen der von Ihnen angesprochenen Partei die Heimat und der AfD ist, dass die ehemalige Partei NPD bzw. die Nachfolgepartei die Heimat die materiellen Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt, ein Verbot jedoch aufgrund der Irrelevanz im politischen Spektrum und der damit verbundenen nicht vorhandenen Erfolgsaussicht für einen politischen Umsturzes vom Bundesverfassungsgericht nicht verhängt wurde. Für einen Ausschluss von der staatlichen Finanzierung ist diese tatsächliche Gefahr durch politische Relevanz nicht nötig. Bei der AfD andererseits würde ein Verbotsverfahren anhand der andauernden Umfragewerte nicht an fehlender Relevanz scheitern. Insofern ist nur festzuhalten, dass für ein Ausschluss von der staatlichen Finanzierung und einem Parteiverbot nach Art. 21 GG die gleichen programmatischen Voraussetzungen vorliegen müssen und wir ersteres nicht als ersten, leichter zu gehenden Schritt betrachten können.
Zur Ehrlichkeit zur einer realen, kurzfristigen Einleitung eines Verbotsverfahren gegen die AfD gehört aber auch: Derzeit besteht dafür jedoch weder im Bundestag noch innerhalb der Bundesregierung eine Mehrheit. Gemeinsam mit vielen Kolleg:innen der SPD-Bundestagsfraktion versuchen wir weiterhin, Überzeugungsarbeit, unter anderem bei unserem Koalitionspartner, der Union, zu leisten und damit eine Mehrheit herzustellen.
Gleichzeitig ist es so, dass ein Parteiverbotsverfahren allein nicht ausreicht, um der Bedrohung durch Demokratie- und Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken. Bildungs- und Aufklärungsarbeit, ein funktionierender Staat sowie mehr soziale Gerechtigkeit sind weitere zentrale Aspekte im Kampf gegen Rechtsextremismus.
Ich möchte Ihnen versichern, dass die SPD-Bundestagsfraktion zum Schutz unserer Demokratie sämtliche demokratischen Mittel sorgfältig prüft und – wo geeignet – einsetzt.
Beste Grüße
Tim Klüssendorf
