Das BSG bezeichnet Pflegegeld als Anerkennung der Pflegearbeit. Wie kann die geplante Pflegereform dann Leistungen für pflegende Angehörige kürzen oder neu ordnen?
Bei Pflegegrad 5 bedeutet häusliche Pflege häufig 24 Stunden Verantwortung. Angehörige können die pflegebedürftige Person nicht einfach allein lassen, sondern müssen für Einkäufe, Medikamente, Arzttermine und andere notwendige Erledigungen eine Ersatzbetreuung organisieren und gegebenenfalls selbst bezahlen.
Wenn das Pflegegeld laut Rechtsprechung auch eine materielle Anerkennung dieser Pflegearbeit darstellt: Wie soll diese Anerkennung noch funktionieren, wenn ein erheblicher Teil der Mittel für notwendige Ersatzbetreuung und weitere pflegebedingte Kosten benötigt wird?
Ich möchte von Ihnen konkret wissen: Halten Sie die geplante Neuregelung unter diesen Bedingungen weiterhin für eine angemessene Anerkennung der täglichen Pflegearbeit Angehöriger?
