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Planen Sie im Rahmen der Notfallreform die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter sowie eine zweijährige RS-Ausbildung, um fiskalische Ineffizienz und Ressourcenfehlsteuerung zu beenden?

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Frage von Ramona K. •

Planen Sie im Rahmen der Notfallreform die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter sowie eine zweijährige RS-Ausbildung, um fiskalische Ineffizienz und Ressourcenfehlsteuerung zu beenden?

Als B.Sc. Psychologin und Rettungssanitäterin (RTW/KTW/ITW) belege ich empirisch eine signifikante Linksschiefe der psychophysischen Belastung im Einsatzdienst. Die defizitäre Psychotherapiereform induziert eine massive Fehlallokation: Psychiatrische Notfallbilder (z. B. dissoziative Störungen) werden mangels ambulanter Akutstrukturen systemisch fehlgeleitet. Ein Transport generiert Systemkosten von 800–1.600 € – oft mehrfach wöchentlich pro Patient –, ohne kausale therapeutische Intervention. Diese pathogene „Low Control“-Konstellation führt zu strukturellem Verschleiß und konterkariert eine nachhaltige Erwerbsbiografie. Meine Forschung (Masterarbeit) fordert eine evidenzbasierte Reform: Die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter zur rechtssicheren SGB V-Disposition sowie eine zweijährige RS-Ausbildung zur Steigerung der klinischen Kompetenz und Schaffung durchlässiger Bildungsbiografien (Studium ohne Abitur nach 5 Jahren Praxis). Wie korrigieren Sie diese Evidenzdefizite?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau Ramona K.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Im Rahmen der Diskussion um die Notfallreform wird auch die Rolle nichtärztlicher Gesundheitsberufe intensiv betrachtet. Die Kompetenzen von Notfallsanitätern wurden in den vergangenen Jahren bereits erweitert. Es besteht partei- und fachübergreifende Einigkeit darüber, dass die rechtliche Handlungssicherheit im Rettungsdienst verbessert und vorhandene Kompetenzen effizient genutzt werden müssen. Ihre Hinweise auf die Fehlsteuerungen durch mangelnde ambulante Akut- und Psychotherapiestrukturen betreffen ein relevantes Problem: Wenn psychisch kranke Menschen keine geeignete frühzeitige Versorgung erhalten, kommt es häufig zu wiederholten Rettungsdiensteinsätzen und Klinikvorstellungen, die hohe Kosten verursachen, ohne die zugrunde liegende Problematik nachhaltig zu lösen. Die Forderung nach einer evidenzbasierten Weiterentwicklung der rettungsdienstlichen Ausbildung (einschließlich Fragen zur Ausbildungsdauer) wird in Fachkreisen diskutiert und auch von uns als Politik beobachtet. Das übergeordnete Ziel der Notfallreform bleibt es, eine bessere Patientensteuerung in die jeweils geeignete Versorgungsebene, die Entlastung der Rettungsdienste und eine effiziente(re) Nutzung vorhandener Ressourcen im Gesundheitswesen zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

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