Antwort 12.12.2025 von Truels Reichardt SPD
Ich persönlich nehme diese Entscheidung sowie – sofern nötig – eine mögliche gerichtliche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zur Kenntnis und respektiere beide Institutionen und Verfahren.
Ich persönlich nehme diese Entscheidung sowie – sofern nötig – eine mögliche gerichtliche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zur Kenntnis und respektiere beide Institutionen und Verfahren.
Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesregierung angekündigt hat, dem Vorhaben im Rat der EU nicht zuzustimmen. Daraufhin wurde der Tagesordnungspunkt gestrichen. Dennoch müssen wir alles dafür tun, dass Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden
Ich stehe weiterhin hinter der Kandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf für das Amt der Verfassungsrichterin.