Wie stehen Sie dazu, dass trans* Frauen im jetzigen Entwurf des SBGG im Verteidigungsfall nicht mehr das Gesetz nutzen dürfen, andere Personen hingegen schon?

Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Ulle Schauws
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Tracy R. •

Wie stehen Sie dazu, dass trans* Frauen im jetzigen Entwurf des SBGG im Verteidigungsfall nicht mehr das Gesetz nutzen dürfen, andere Personen hingegen schon?

Bitte unterstützen Sie die Forderungen der TIN* Rechtshilfe, die differenziert die positiven, wie auch negativen Aspekte des jetztigen Entwurfs auf dem Punkt bringt!
https://tinrechtshilfe.de/2023/05/31/unsere-stellungnahme-zum-sbgg-entwurf/

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag, 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Ich freue mich sehr, dass am 12. April 2024 der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet hat. Die eigene Selbstbestimmung ist ein zentraler Bestandteil eines Lebens in Freiheit und Würde, wie es das Grundgesetz allen Menschen zusichert. Dieses Recht wurde trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen jahrzehntelang vorenthalten.

 

Durch das neue Selbstbestimmungsgesetz beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung. Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der Grünen Bundestagsfraktion habe ich lange für dieses Gesetz gekämpft, und nun ist es endlich Realität geworden. 

 

Natürlich hätte ich mir auch gewünscht, dass das Selbstbestimmungsgesetz noch mehr der Probleme, mit denen TIN-Personen tagtäglich konfrontiert sind, adressiert. In Bezug auf den Verteidigungsfall haben wir im Gesetz folgenden Kompromiss erreicht:

 

Für den Dienst an der Waffe bleibt vorübergehend die rechtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen, wenn ein Änderungsantrag in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einem Spannungs- oder Verteidigungsfall gestellt wird. Grundsätzlich werden trans Frauen im Verteidigungsfall demnach nicht anders behandelt als alle anderen Frauen, es sei denn, zwischen der Änderung des Geschlechtseintrags und dem Verteidigungsfall besteht ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang.

 

Als Teil einer Koalition haben wir alles dafür getan, ein möglichst gutes Selbstbestimmungsgesetz zu schaffen. Dieses Gesetz wird zwar nicht die gesamte rechtliche und gesellschaftliche Diskriminierung gegenüber TIN-Personen beenden, aber es ist ein bedeutender Schritt. Der Kampf gegen Transfeindlichkeit bleibt eine große gesellschaftliche und politische Aufgabe. Teile des Selbstbestimmungsgesetzes werden jedoch bestimmte Aspekte der Alltagsrealität von Betroffenen verbessern können.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ulle Schauws

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