Frage an Ulrich Kelber bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Ulrich Kelber
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Frage von Petra S. •

Frage an Ulrich Kelber von Petra S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kelber,

seit Jahren interessiere ich mich für Arbeitsmarktpolitik und die Bemühungen der Politik, der Arbeitslosigkeit Herr zu werden.

Die Hartz IV-Reform hat nun für viele private Projekte und Initiativen, die sich um Beratung, Qualifizierung und Vermittlung arbeitssuchender Erwachsener und Jugendlicher bemühen zur Konsequenz, daß um ihre weitere Finanzierung gebangt werden muß.

Am vergangenen Sonntag führte Gerhard Schröder in seinem Schluß-Statement im Rahmen des Duell mit Angela Merkel aus, wie wichtig die Neujustierung der Sozialsysteme für unser Land ist.
Grundsätzlich bin ich auch dieser Meinung, möchte Sie aber nun fragen, wie Sie sich in Zukunft für eine Neujustierung einsetzen werden, die nicht auf dem Rücken der Betroffenen stattfindet!

Herzliche Grüße

Petra Spieß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Spieß,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Neujustierung der Sozialsysteme, insbesondere der Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist ja in den beiden letzten Jahren erst beschlossen worden und fängt nun langsam an die ersten Wirkungen zu zeigen. Unsere Zielsetzung war und ist die Hilfe und Förderung aus einer Hand.
Dazu wurden bundesweit die Job-Center eingerichtet. Alle erwerbsfähigen Arbeitslosen haben nun die gleichen Ansprüche auf Förderung, egal, ob sie vorher Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe bezogen haben. Ihnen stehen alle Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem Arbeitsförderungsrecht zur Verfügung, also insbesondere die Vermittlungsbemühungen der Job-Center, Qualifizierungsmaßnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.
Darüber hinaus gibt es je nach Bedarf zusätzliche Leistungen:
Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung. Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, auch einer selbständigen Tätigkeit, kann zusätzlich zum Arbeitslosengeld II ein Einstiegsgeld gewährt werden.
Erwerbsfähige arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren sollen unverzüglich mit der Antragstellung eine Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit erhalten.
Die Arbeitsagenturen sollen mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Darin wird insbesondere geregelt, welche Leistungen der Arbeitslose zur Eingliederung in Arbeit erhält.
Außerdem erhalten die Arbeitsagenturen wesentlich mehr Personal für die Vermittlung und Betreuung der Arbeitslosen . Das Ziel, ein Betreuungsverhältnis von einem Vermittler auf 75 Arbeitslose zu erreichen, um individuelle Betreuung zu gewährleisten, wird schrittweise umgesetzt.

Wie Sie wissen, ist dieser Teil der Arbeitsmarktreform erst Anfang 2005 gestartet, deshalb ist natürlich vieles noch nicht hunderprozentig umgesetzt, aber dies bleibt unsere Zielrichtung, die wir auch in den nächsten Jahren verfolgen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kelber, MdB
www.kelber.de