Frage an Ulrich Kelber bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ulrich Kelber
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Frage an Ulrich Kelber von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kelber,

welche Gefahr geht von einer gekennzeichneten Raucherkneipe für einen Nichtraucher aus?

Kann sich ein Nichtraucher vor den Gefahren einer Raucherkneipe auch ohne Raucherkneipenverbot schützen? Oder ist der Nichtraucher den Gefahren der Raucherkneipe hilflos ausgesetzt?

Bitte erläutern Sie mir die Gefahren von Raucherkneipen für Nichtraucher. Sind diese Gefahren so gravierend, dass Raucherkneipen verboten werden müssen?

Ist es für einen Nichtraucher unzumutbar, sich vor Raucherkneipen durch Nichtbetreten zu schützen? Wenn ja, warum?

Danke und freundliche Grüße

Peter Kanzow

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kanzow,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Raucherkneipen und Nichtrauchern.
In Sachen Nichtraucherschutz gilt für mich eine einfache Grundregel: die Freiheit des Einzelnen, zu rauchen gilt immer, aber nur, wenn kein anderer davon berührt wird. Sobald zwei Menschen in einem Raum sind und einer davon nicht raucht, wird nicht geraucht. So sollte es sein, denn die Befriedigung des einen darf nicht zu Lasten des anderen gehen.
Darüberhinaus sollte in diesem Land für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das gleiche Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz gelten - unabhängig davon, ob sie selber rauchen. Dies muss dann bitte auch für die Bedienungen und Putzkräfte in Kneipen, Clubs, Discotheken und Festzelten gelten. Deshalb finde ich es gut und richtig, wenn dies in Bayern nun bald wieder gilt und werde mich weiter dafür einsetzen, dass wir dies auch bundeseinheitlich so regeln. Denn schließlich: welche "Gefahr" geht von Nichtraucherkneipen für Raucher aus? Wenn keiner raucht, schadet das niemandem (nicht einmal den Kneipenbesitzern, wie sich inzwischen zeigt), umgekehrt schon.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich Kelber