Frage an Ulrich Kelber bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ulrich Kelber
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Frage von Thomas Z. •

Frage an Ulrich Kelber von Thomas Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kelber,

mich interessiert seit längerem die Frage, warum unser Land "Bundesrepublik" Deutschland heißt, wo wir aber doch eigentlich in Deutschland sind.
Daraus ergibt sich weiter die Frage was ist der Unterschied zwischen beiden?
Warum hat das Land Deutschland immer noch keine Verfassung?
Wer oder welche Umstände hindern uns daran uns eine Verfassung zu geben?
(Das Grundgesetz ist eine Übergangslösung aus der Kriegsbesatzungszeit und keine vom Volk legitimierte Verfassung)

Warum werden die Namen im Personalausweis (wessen Personal bin ich?) in GROßBUCHSTABEN geschieben?

Ich habe da noch hunderte weitere Fragen aber für eine Antwort auf diese hier wäre ich Ihnen schon sehr dankbar.

Mit hochachtungsvollem Gruß

Thomas Zimmer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zimmer,

vielen Dank für Anfrage zum Namen und zur Verfassung unseres Landes.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Deutschland und der Bundesrepublik Deutschland. Das Wort "Bundesrepublik" verdeutlicht die Staatsform unseres Landes, also die Tatsache, dass wir eine Republik (kein Königreich o.a.) sind und die Tatsache, dass wir ein föderalistischer Staat, also der Bund der 16 Bundesländer sind.
Das Grundgesetz ist mit dem Einigungsvertrag von 1990 unsere Verfassung geworden, entsprechend wurde die Präambel geändert. Bis 1990 hieß es dort: " ...dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben". Und zum Schluss: „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“

Seit 1990 lautet die Präambel: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern (...) haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
Diese Änderung ist von den Volksvertretern aus Bund und Ländern mit 2/3-Mehrheit vorgenommen worden und da wir eine repräsentative Demokratie sind, haben sie dies stellvertretend für das ganze Volk getan.

Zu der Frage, ob es darüber nicht eine Volksabstimmung o.ä. hätte geben müssen empfehle ich Ihnen den entsprechenden Artikel bei Wikipedia, der auch zahlreiche Links zu den verfassungsrechtlichen Diskussion enthält. Das würde jetzt hier zu weit führen.
Der Personalausweis ist eine Urkunde zur Legitimation von Personen. Sie sind also niemandes Personal, sondern eine lebende Person. Die Großbuchstaben sind meiner Meinung nach für die maschinelle Lesbarkeit der Ausweise nötig, das finden Sie ja auch häufiger auf Formularen. Aber ich gestehe, dass ich mich damit noch nie näher befasst habe, außer dass ich die Theorien der bekannten Weltverschwörungsjünger dazu kenne.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber