Frage an Ulrich Kelber bezüglich Gesundheit

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Ulrich Kelber
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Frage von Simone J. •

Frage an Ulrich Kelber von Simone J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Kelber,

ich möchte die Berichterstattung der letzten Tage über MRSA-Krankenhauskeime und zuvor Kontrollbarometer, Appetitlich-App, Hygiene-Ampel oder Hygiene-Smiley´s an Restaurants bzw Gaststätten aufgreifen. (z.B. Bonner General-Anzeiger vom 21.02.2015) Meine Frage: welches Kontrollbarometer an Krankenhäusern schlagen Sie vor? Angesichts von etwa 15.000 Todesfällen durch Krankenhaus-Infektionen (dass es über diese gewiss ernsthafte medizinische Bedrohung bis heute in Deutschland keine gesicherten Zahl gibt - das allein ist schon Skandal genug. (Quelle : Die Zeit)) wäre das doch sicher eine sinnvolle Maßnahme, zumal der Schutz der Gesundheit von Patienten gegenüber dem von Restaurantbesuchern doch sicher nicht schlechter gestellt sein dürfte.
Es sterben an Krankenhaus-Infektionen etwa so viele Menschen wie Drogen- und Alkohltote zusammen!. Die Zahl dürfte noch deutlich höher sein - Herr Walter Popp, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, spricht vom mindestens 1 Million Infektionen und mehr als 30.000 bis 40.000 Todeslfällen.
Wie viele Menschen sterben nach Restaurant-Besuchen an verdorbenem Essen oder anderen hygienebedingten Missständen? Aber warum werden Betriebe, die Hygiene-Standards nicht erfüllen so angeprangert? Wir leben doch nicht mehr im Mittelalter. Die gehören m. E. abgemahnt und falls nicht gebessert - geschlossen. Warum greift man eine bestimmte Branche heraus? Transparenz und Hygiene spielen auch in andern Branchen eine Rolle. Bei Lebensmitteln steht immer noch nicht drauf was drin ist und was da unter dem Begriff TTIP auf uns zu kommt ist das Gegenteil von Transparenz.

Mit freundlichen Grüße

Simone Jünger

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Sehr geehrte Frau Jünger,

vielen Dank für Ihre Frage. Aus meiner Sicht stellt eine Veröffentlichung von Hygieneuntersuchungen bei Lebensmittelbetrieben niemanden "an den Pranger", sondern erfüllt schlicht das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information. Das gilt auch für die Untersuchungen, die keine Mängel aufgezeigt haben, die eine Schließung rechtfertigen, aber eben ein schlechterer Zustand als bei konkurrierenden Unternehmen.

Ihre Frage zu den Hygienemängeln in Krankenhäusern ist spannend, als Nicht-Fachmann weiß ich darauf nicht sofort eine Antwort, werde aber nach der Osterpause Kolleginnen und Kollegen darauf ansprechen. Interessant wäre es ja, ob nicht auch hier ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, Untersuchungsergebnisse zu erfahren!?

Wenn ich Sie über die Ergebnisse meiner Recherchen informieren soll, dann schicken Sie mir doch bitte eine Mail an ulrich.kelber@bundestag.de, damit ich direkt darauf antworten kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Kelber