Frage an Ulrich Kelber bezüglich Recht

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Ulrich Kelber
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Frage von Juergen V. •

Frage an Ulrich Kelber von Juergen V. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kelber,

in der Sommerpressekonferenz 2016 teilte Kanzlerin Merkel mit, dass das Beratungsunternehmen Mc Kinsey in Flüchtlings-Fragen das BAMF beraten wird. Hierzu stellen sich mir Fragen. Wozu ist dies notwendig? In den Ministerien sind Beamte mit Gehalt in fünfstelliger Höhe tätig. Warum brauchen diese externe Beratung? Zudem stellt sich mir eine Frage der Haftbarkeit und Verantwortung von externer Beratung. Wird bei Fällen von offensichtlicher Falschberatung in den Ministerien das Honorar von Beratungsunternehmen zurückgefordert sowie Schadensersatz eingeklagt? Können sie mir Beispiele nennen?

Für die Beantwortung bedanke ich mich
Mit freundlichen Grüßen

J.Vanselow

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vanselow,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Beraterfirmen für die Bundesregierung.

Die Beauftragung externer Beraterfirmen kann durchaus sinnvoll sein, sei es, um dem eigenen Blickwinkel zu erweitern oder auch einfach um externen Sachverstand für Themen oder Projekte zu bekommen, die im eigenen Ministerium nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Nicht alle Bundesministerien haben große Mitarbeiterstäbe und nicht in jedem Ministerium können alle Themenfelder immer ausreichend abgedeckt werden. Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vergeben wir in erster Linie Studien- und Forschungsaufträge an externe Firmen.

Eine externe Beratungsfirma kann aber auch bei der notwendigen Umgestaltung einer Bundesbehörde, bei der Umstrukturierung von Aufgabengebieten oder bei der Zusammenlegung von Behörden(teilen) Sinn machen, weil sie mit dem "Blick von außen" auf die Aufgaben schaut, statt mit dem Insiderblick, der ja oftmals auch dazu führt, die eigenen Aufgaben für wichtiger zu halten, als andere. (Das ist in Unternehmen ja nicht anders.)

Was die Frage der Haftbarkeit/Verantwortung angeht, so kommt es einerseits auf die Aufgabe für die Beraterfirma an und zum anderen auf den Vertrag. Dort kann sicher auch die Frage der Haftung geklärt werden, wenn die Aufgabenstellung denn finanziell messbar ist. Dies ist ja bei sehr vielen Aufträgen, die an Externe vergeben werden nicht der Fall. So auch bei dem Auftrag, den Sie vermutlich meinen, den das Bundesinnenministerium und einige Länderinnenminister bei McKinsey im Sommer in Auftrag gegeben haben. Dort geht es um eine Studie zu der gesamten Kette der Rückführungsbemühungen, wo es mit einigen Ländern immer noch größere Probleme gibt.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber