Frage an Ulrich Scharfenort bezüglich Verbraucherschutz

Ulrich Scharfenort
PIRATEN
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Frage von Manfred R. •

Frage an Ulrich Scharfenort von Manfred R. bezüglich Verbraucherschutz

Darf sich Strafe(n) lohnen?

Die bestehende Rechtslage ermöglicht es, dass die Behörde, die Strafen ausspricht, die Einnahmen daraus für sich behalten darf.
Behörden können also völlig legal – durch Aussprache von Strafen – Geldeinnahmen für sich generieren.

Damit dieses Rezept zu einem einträglichen Geschäft wird, müssen Millionen an Einnahmen her. Nach Angaben der Stadt Duisburg verschlingen die Kosten der Ordnungshüter und die Verwaltung der Knöllchen etwa 90% der Einnahmen.
Um also beispielsweise 1Million Euro dem Stadtsäckel zuführen zu können, müssen 10 Millionen aus Bußgeldern eingenommen werden!

Dies führt dazu, dass mittlerweile jeder Stadtbürger, ob gerade geboren oder schon 100 Jahre alt, statistisch mindestens einmal pro Jahr zur Kasse gebeten wird, mit steigender Tendenz.

Dies fußt auf Zahlen des Ordnungsamts. Die Zahlen der Polizei kommen noch hinzu.
Jeder, der glaubte, dass Strafe ein Einzelfall sein muss, weil ihr ein Vergehen gegen die allgemein akzeptierte Ordnung zugrunde liegt, wird hier widerlegt.
Die Einnahmen konzentrieren sich fast ausschließlich auf die Fahrer und Halter von PKW.
Die Länder haben durch ihre Anpassungsgesetze dieses Vorgehen ermöglicht. Die Landespolitik könnte die Situation politisch verändern.
Die Abzockerei unter dem Mantel des Ordnungsrechts fördert die Verödung der Innenstädte und die innere Wut gegen Politik und Verwaltung.

Deshalb meine Frage: Beabsichtigen Sie, beabsichtigt Ihre Partei die bestehende Rechtslage zu ändern, die zu der – in meinen Augen – katastrophalen Situation führt, dass sich Strafe(n) lohnt, dass Behörden nur genügend Strafen aussprechen müssen, um sich finanziell zu sanieren?

Werden Sie, wird Ihre Partei dem Grundgesetz, dem Artikel 2, wieder zu mehr Geltung verhelfen, indem der Missbrauch der Einschränkung der Freiheitsrechte im Namen des Ordnungsrechts, aber in Wahrheit zu fiskalischen Zwecken, unterbunden wird?
Wenn gewünscht, gerne mehr Informationen.

Antwort von
PIRATEN

Erst einmal muss ich mich entschuldigen, dass es solange bis zu meiner Antwort gedauert hat. Natürlich habe ich nicht jedes Detail des Parteiprogramms im Kopf, weswegen ich mir die Zeit nehmen musste, um nochmal genau nach zu sehen.
Eine offizielle Position zu dem Thema hat die Piratenpartei NRW noch nicht entwickelt. Jeder Bürger ist aber eingeladen in den AGs und AKs der Piratenpartei mitzuarbeiten. So dass wir auch zu diesem Thema eine Position entwickeln können.

Nachfolgendes ist demnach nur meine persönliche Meinung mit einem möglichen Ansatz für eine Position.
Der von Ihnen erwähnte Artikel 2 des Grundgesetzes spricht von der freien Entfaltung der Persönlichkeit aller Bürger mit gewissen Einschränkungen. Hier sehe ich das Recht aller Bürger als wichtig an. Das heißt alle haben zum Beispiel ein Recht auf einen Parkplatz, da der Parkraum aber begrenzt ist muss man sich den Parkplatz teilen und dies wird über Parkgebühren geregelt. Wer diese Parkgebühren nicht zahlt erhält nun einmal ein Verwarngeld, genauso wie bei zu schnellem Fahren. In den meisten Fällen hat die Geschwindigkeitsbeschränkung ihren Grund in der Sicherheit der anderen Bürger. In Rheinhausen am Marktplatz wurde zum Beispiel ein sogenannter Shared-Space eingerichtet und trotz der Spielstraßenschilder wird immer noch häufig mehr als Schrittgeschwindigkeit gefahren.

In Frage stellen kann man hier allerdings, ob jedes Halteverbot und jede Geschwindigkeitsbeschränkung sinnvoll ist. Das hängt dann aber vom Einzelfall ab. Für Duisburg können die Bürger gerne zu unseren Stammtischen kommen und uns auf unsinnige Einschränkungen hinweisen. Wir stehen natürlich auch über Internet zur Verfügung. Um handeln zu können brauchen wir aber konkrete Fälle.
Ein unsinnige Regel kann man jedenfalls nicht durch Übertreten ändern, sondern nur indem man die Regelung kritisch hinterfragt und dann entsprechend dagegen vorgeht.

Das kurzfristige Aufstellen von Halteverboten für Baustellen ohne Vorankündigung finde ich jedenfalls fragwürdig. Drei Tage sind in meinen Augen einfach zu kurz.

In der Presse habe ich mitbekommen, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes häufig angepöbelt und auch schon mal angefahren werden. Das kann ich zum Beispiel nicht verstehen. :-(
Ich frage mich immer als erstes was habe ich Falsch gemacht. Wenn ich nichts falsch gemacht habe bringt es nichts auf den Boten sauer zu sein, sondern man muss etwas an der Situation ändern.

In diesem Sinne also "Klar machen zum ändern!"