Warum wurden Fördergelder des Bundes zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in Bayern nicht abgerufen, um Schulen moderner, kindgerechter und ganztagsfähig zu machen?

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Ulrike Scharf
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Frage von Sabeth E. •

Warum wurden Fördergelder des Bundes zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in Bayern nicht abgerufen, um Schulen moderner, kindgerechter und ganztagsfähig zu machen?

Sehr geehrte Frau Scharf,

dürfte ich nachfragen, warum Fördergelder des Bundes zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in Bayern nicht abgerufen wurden? Es ist mir tatsächlich unerklärlich, da gerade in den Städten extremer Platzmangel an Schulen herrscht, viele Schulen sanierungsbedürftig sind und der Ausbau zur Ganztagsschule einhergehen wird mit dem Aufbau von Schulmensen, die bisher nur sporadisch vorhanden sind. Alles in Allem stellt sich mir die Frage, warum man die (zusätzlichen) Fördergelder des Bundes nicht dazu verwendet, Schulen in Bayern moderner, kindgerechter und ganztagsfähig zu machen.

Herzliche Grüße

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/kommunen-muenchen-kommunen-verzichten-auf-foerderung-fuer-ganztagsausbau-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230126-99-360222

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Die bayerischen Kommunen hatten Gelegenheit, die Bundesmittel vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. Die Ursache für den geringen Abruf ist auf kommunaler Ebene zu suchen. Die Bayerische Staatsregierung hat keine Kenntnis über die im Einzelfall ausschlaggebenden Gründe dafür, dass die bayerischen Kommunen die Mittel nicht in Anspruch genommen haben. Die Entscheidungen haben die Kommunen in ihrer eigenen Zuständigkeit getroffen.

Die Bundesmittel wurden in voller Höhe über eine Förderrichtlinie vom 23. Februar 2021 den kommunalen Schulaufwandsträgern öffentlicher Schulen, den kommunalen Trägern der Mittagsbetreuungen und den Gemeinden im Bereich der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt. Anträge konnten aufgrund der Vorgaben des Bundes bis 30. Juni 2021 bei den Bezirksregierungen gestellt werden. Die Verlängerung des Förderzeitraums durch den Bund wurde mit Richtlinienänderung vom 16. Februar 2022 weitergegeben.

Der Freistaat hat sich an die vom Bund aufgestellten Vorgaben aus der Verwaltungsvereinbarung (VV I) und die Bewirtschaftungsgrundsätze gehalten, die den Rahmen für die Verausgabung der Mittel bilden.

Die Spielräume aus der VV I wurden in der bayerischen Förderrichtlinie genutzt. Die Fristen im Programm (für Beantragung, Bewilligung und Verausgabung von Mitteln) waren vonseiten des Bundes sehr eng gesetzt. Trotz des späten Abschlusses der VV I wurden diese auch nicht im Nachhinein angepasst (Ausnahme: Frist zur Verausgabung). Dies hat die Durchführung von kostenintensiven Bauprojekten praktisch von vornherein ausgeschlossen. Der Deutsche Städtetag hat diesen Umstand mit Schreiben an die damalige Bundesministerin Giffey auch moniert – ohne Erfolg.

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