Antwort 19.01.2025 von Ulrike Scharf CSU
Die ärztlichen Gutachterinnen und Gutachter müssen sich selbstverständlich an die Vorgaben der VersMedV halten. Es gibt allerdings keine Möglichkeit, die Arbeit der Gutachterinnen und Gutachter zu überwachen oder zu kontrollieren.
